Anzeigespot_img
12.2 C
Schermbeck
Freitag, Mai 3, 2024
spot_img
StartLokalesOberverwaltungsgericht stoppt Abschuss von Wölfin Gloria

Oberverwaltungsgericht stoppt Abschuss von Wölfin Gloria

Veröffentlicht am

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Wölfin Gloria, für die der Kreis Wesel eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilt hatte, vorerst nicht abgeschossen werden darf. Dies folgt aus drei aktuellen Beschlüssen des Gerichts vom 9.2.2024.

Ausnahmegenehmigung auf Eis gelegt

Ursprünglich hatte der Kreis die Ausnahmegenehmigung mit der Begründung erteilt, dass Gloria weiterhin Weidetiere reiße und somit erhebliche landwirtschaftliche Schäden verursache. Jedoch stoppte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Vollziehung dieser Genehmigung, da der Kreis nicht überzeugend darlegen konnte, dass Glorias Verhalten solche Schäden verursacht.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht wies nun die Beschwerden des Kreises zurück und bestätigte die Entscheidung, die Ausnahmegenehmigung auszusetzen. Die Begründung hierfür liege in mehreren Fehlern in der Genehmigung des Kreises, heißt es in der Begründung. Unter anderem konnte nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass Gloria ein problematisches Jagdverhalten zeigt, das ernsthafte Schäden verursacht.

Folgenabwägung zugunsten des Naturschutzes

Das Gericht betonte auch die negativen Auswirkungen eines Abschusses von Gloria auf die lokale Wolfspopulation und den Artenschutz im Westmünsterland, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert wird und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens ist lediglich spekulativ.

Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre.

Entschädigungsregelungen für Weidetierhalter

Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheint vergleichsweise marginal.

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind endgültig und nicht anfechtbar.

Kontakt zur Redaktion

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne E-Mail an [email protected] Unsere Redaktion freut sich auf Ihre Nachricht und ist immer interessiert an Kritik, Lob und neuen Ideen und Themen für unsere Berichterstattung.

NEUSTE ARTIKEL

#173 News der Woche: Schermbecker Volkslauf steht in den Startlöchern

Willkommen zur 173. Folge des Schermbeck Podcast. In der aktuellen Ausgabe spricht Moderatorin Sabrina Czupiol über die Vorbereitungen zum Schermbecker Volkslauf am fünften Mai,...

Schermbeck radelt fürs Klima: Teilnahme am STADTRADELN 2024 fördert nachhaltige Mobilität

Auch in diesem Jahr nimmt die Gemeinde Schermbeck mit allen dreizehn Städten und Gemeinden des Kreises Wesel am bundesweiten Mobilitätswettbewerb „STADTRADELN“ teil. Die Aktion...

Mach mit beim „bella musica“ Projektchor zum Jubiläumskonzert

Wer sucht eine neue musikalische Herausforderung und möchte Teil eines einzigartigen Chorprojekts werden? Für alle, die gerne singen. Dann könnte das folgende Angebot genau das...

Integration auf zwei Rädern: Erfolgreiches Radfahrtraining für Migranten in Wesel

Integration auf zwei Rädern: Radfahrtraining für Migranten - Aktives Lernen und Mobilität fördern In enger Zusammenarbeit mit dem ADFC Wesel fand am letzten Aprilwochenende ein...

Klick mich!