Wölfin Gloria wird vom Kreis Wesel zum Abschuss freigegeben
Die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Wesel erlaubt die gezielte Tötung der Wölfin Gloria im Gebiet nördlich der Lippe. Diese Ausnahmegenehmigung basiert auf dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW und gilt bis zum 15. Februar 2024. Der Landrat des Kreises Wesel, fungierend als untere Naturschutzbehörde, hat basierend auf § 45 Abs. 7 in Verbindung mit … Wölfin Gloria wird vom Kreis Wesel zum Abschuss freigegeben weiterlesen
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