Gewährung eines Zuschusses. Der Haupt- und Finanzausschuss soll am Mittwoch, den 19. Juni, über die Gewährung eines Zuschusses an den Wassersportverein Schermbeck e. V. entscheiden.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck beabsichtigt, den jährlichen Zuschuss an den Wassersportverein Schermbeck e. V. ab dem Jahr 2025 auf 100.000,00 € festzusetzen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen erstmals im Haushaltsplan der Gemeinde Schermbeck für das Jahr 2025 und anschließend fortlaufend veranschlagt werden.
Hintergrund und bisherige Beschlüsse
Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Juni 2011 wurde beschlossen, das wirtschaftliche Eigentum am Hallenbad der Gemeinde Schermbeck zum 1. September 2011 auf den Trägerverein „Wassersportverein Schermbeck e. V.“ zu übertragen. Zur Sicherstellung des Schulschwimmens wurde damals ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 75.000,00 € gewährt.
Gründe für die Erhöhung
In den vergangenen Jahren seien, so heißt es laut Vorlage, die Betriebskosten des Hallenbads, insbesondere im Bereich der Energie- und Personalkosten, erheblich gestiegen. Aus diesem Grund habe der Wassersportverein eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses beantragt. Eine Auszahlung des erhöhten Zuschusses von 100.000,00 € jährlich soll ab dem Haushaltsjahr 2025 möglich sein.