NABU unterstellt Bürgerforum Gahlen Angst zu schüren

Dem Gahlener BürgerForum wird vom NABU zum Thema Wolfsregion Schermbeck unterstellt „Angst schüren zu wollen“.

Das sieht das Gahlener Bürgerforum anders und gibt eine entsprechende Stellungnahme ab.

Richtige Risikoeinschätzung der Bedrohung durch den Wolf und Vorsorgemaßnahmen

Die NABU Kreisgruppe Wesel wirft dem Gahlener BürgerForum vor, in Bezug auf den Wolf Ängste schüren zu wollen. Uns liegt es fern, Angst beim Thema Wolf zu schüren. Vielmehr möchten wir sachlich aufklären und ein Gegengewicht zu der vorherrschenden Verharmlosung des Wolfes erreichen.

Wolf in Schermbeck Gloria von Bürgerforum

Wir haben bisher noch nirgendwo gelesen und von niemanden gehört, dass der Angriff eines Wolfes auf einen Menschen zu 100% ausgeschlossen werden kann. Vielmehr wird zur Beantwortung dieser Frage immer wieder die natürliche Scheu des Wolfes dem Menschen gegenüber angeführt, welche die Gefahr eines Angriffes reduziert oder auf Tollwut verwiesen, welche in der Vergangenheit zu Wolfsübergriffen geführt habe, heute aber weitegehend auszuschließen sei.

Es ist seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland gesetzlich gefordert, in jedem Unternehmen zum Schutz der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung für die durchzuführenden Tätigkeiten zu erstellen. Dazu muss ständig und für jede Tätigkeit abgewogen werden, wie hoch das Risiko einer Gefährdung ist, und dabei ist ein Bezug von Eintrittswahrscheinlichkeit und zu erwartender Schadensschwere herzustellen. Als Anschauungsbeispiel dient die Risikomatrix nach Nohl (siehe Bild).

Risikobewertung Wolf

Ampel steht auf „Rot“

Selbst bei einer zwar recht geringen, aber doch möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit mit einem sehr hohen Schadensschwere (z.B. „Tod eines Mitarbeiters“) steht dabei die Ampel auf „Rot“. Das heißt, es müssen zwingend Maßnahmen definiert werden, dieses Risiko einzudämmen – ansonsten macht sich ein Arbeitgeber strafbar (mal von der sozialen Verantwortung und dem persönlichen Gewissen abgesehen).

Für den Fall der Wolfsregion Schermbeck ist es ähnlich. Der Schutz des Menschen steht hier für uns an erster Stelle – noch vor einem europaweiten Naturschutzrecht für ein Raubtier. Wir fühlen uns verantwortlich, hier aufzuklären und entsprechende Maßnahmen einzufordern, um die Sicherheit der Menschen, insbesondere der „Schutzbefohlenen“ – unserer Kinder – zu gewährleisten.

Tatsächlich findet man in wissenschaftlichen Abhandlungen und historischen Berichten hauptsächlich vier Gründe, welche einen Wolf zu einem Überfall auf einen Menschen veranlassen:

  • Tollwut
  • Habituation (wenn Wölfe ihre Zurückhaltung dem Menschen gegenüber verlieren)
  • Provokation (das können wirkliche Angriffe auf den Wolf sein, hiermit sind aber auch Kollateralschäden durch Haustiere gemeint, welche zunächst den Wolf angreifen, dann aber Schutz beim Menschen suchen, z.B.  Hunde)
  • Stark veränderte Lebensräume (Beute wird weniger, Müllhalden, Nutz- und Haustiere werden als Nahrungsquelle definiert; Kinder, welche Herden hüteten oder auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen spielten)

Tollwut können wir derzeit in Deutschland weitestgehend ausschließen.

Provokationen sind aber schon eher wahrscheinlich. Ein freilaufender Hund nähert sich beim Spaziergang einem Wolf an (bellt oder greift den Wolf an). Der Wolf fühlt sich angriffen und greift den Hund an. Dieser läuft schutzsuchend zu seinem Herrchen und schon kann ein Kollateralaschaden entstehen.

Die Gefahr der Habituation ist gegeben: Wie soll der Wolf Angst vor dem Menschen haben oder bekommen, wenn er auf engstem Raum mit ihm zusammenlebt und nicht bejagt oder vertrieben werden darf? Er gewöhnt sich zwangsläufig an den Menschen und zeigt keine Scheu.

Auch der Lebensraum kann sich in NRW schnell verändern: Der exponentiellen Bestandsentwicklung (jährliche Zunahme um 33%) stehen in NRW nur begrenzte Nahrungsquellen und Lebensräume zur Verfügung. Der Bestand an Reh- und Rotwild nimmt in einem wesentlich geringeren Ausmaß zu. Lediglich Schwarzwild hat vergleichbare Bestandsentwicklungen wie der Wolf; allerdings ist der Angriff auf eine Schwarzwildrotte für ein Wolfsrudel mit hohen Risiken und eventuellen Verlusten verbunden – da gibt es in Wald und Flur in NRW wesentlich einfachere und gefahrlosere Beute.

Demnach gibt es in NRW ein gewisses Restrisiko, dass Menschen

  • durch Wölfe direkt oder indirekt verletzt werden,
  • von Wölfen angegriffen werden,
  • von Wölfen getötet werden.

Dieses Risiko steigt automatisch mit der Anzahl der hier lebenden Wölfe. Davon haben wir nachgewiesenermaßen bereits mindestens zwei – und nicht erst seit Ostern. Dem LANUV wurde bereits im Januar 2020 die Sichtung von zwei Wölfen mitgeteilt. Insofern kann man nicht einfach behaupten, der Rüde wäre zur Fortpflanzung zu spät gekommen.

Politik ist verantwortlich

Somit ist die Politik verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zum Schutze der Menschen (und der Nutztiere) einzuleiten.

Das beginnt mit Handlungsanweisungen für Polizei, Ärzte und Tierärzte im Umgang mit eventuellen Wolfsangriffen, um eine entsprechende Beweislage zu schaffen. Eine weitere Hilfe ist die Besenderung der Wölfe, um deren Aufenthaltsort zum Tatzeitpunkt als Alibi oder Beweis zu kennen.

Beispielhaft kann auf zwei Vorfälle im Raum Celle verwiesen werden.

Da hatte ein „besenderter“ Wolf aus dem Munsteraner Wolfsrudel mehrere Minuten lang eine Familie bei ihrem Spaziergang angegriffen und dabei deren Hund verletzt. Laut Celler Zeitung vom 25.04.2016 konnte durch die Besenderung nachgewiesen werden, dass es ein Wolf war und dass es auch noch einen zweiten Vorfall gab, bei dem sich der Wolf Menschen angenähert hat.

Dies alles dient dazu, den Wolf zu entlasten oder zu belasten. Sollten diese Beweise belasten, oder ist weiterer Handlungsbedarf gegeben, kann dies durch Freigabe zur Jagd (zur Vermeidung von Habituation und Verminderung der Anzahl der Wölfe), Vergrämen und letztendlich, wenn weiterhin erforderlich zur Entnahme aller Wölfe führen.

Gefahr für Wolf und Mensch

Wie man hier sehen kann, unterstellt das Gahlener BürgerForum nicht direkt, dass der Wolf die Menschen angreift. Wir sehen vielmehr das Risiko gegeben, dass durch den Wolf Menschen direkt oder indirekt zu Schaden kommen können.

Insbesondere unsere dicht besiedelte Region mit den vielen Straßen und Wegen sind eine Gefahr für Wolf und Mensch. Der Tourismus ist bei uns sehr durch Fuß- und Radwanderer geprägt. Da kann es ebenso wie in Celle schnell zu einem Aufeinandertreffen von Wolf und Mensch kommen. Auch Motorradfahrer aus dem Ruhrgebiet „cruisen“ gerne über unsere Straßen. Wenn dann z.B. Wölfe eine Hirschherde über die Straße jagen (sowohl in Gahlen/Grenze Kirchhellen am 3.5. in den Mittagsstunden geschehen), ist die Wahrscheinlichkeit von Personen- und Sachschäden hoch.

Bürgerforum wünscht Vergrämung des Wolfes

Wie soll man denn dann als Geschädigter ggf. den Beweis führen, dass die Hirschherde von Wölfen gejagt wurde? Das anfänglich belächelte Schreckensszenario von einer von Wölfen aufgescheuchten und ausgebrochenen Pferde- oder Rinderherde ist unserem Wolfsgebiet nicht mehr von der Hand zu weisen.

Wir fordern auch nicht umgehend die Entnahme. Wir wünschen die Vergrämung und nennen Möglichkeiten, eine Beweislast zu führen um darauf basierend zu handeln. Es wird direkt oder indirekt so viel Geld für den Wolf ausgegeben, dass für den Schutz des Menschen und diese Form der Beweissicherung auch etwas davon übrig sein sollte.   

Aus diesem Grund fordern wir von den verantwortlichen Politikern, von Umweltministerin Frau Ursula Heinen-Esser und von Landrat Dr. Ansgar Müller entsprechend zu handeln.

Gahlener BürgerForum, Arbeitsgruppe Wolf

Ansprechpartner:

Jürgen Höchst, Bruchstraße 72, 46514 Schermbeck

Bernhard Steinmann, An der Dringenburg 54, 46244 Bottrop-Kirchhellen             

Margot Drinkmann, Küppersfeld 1, 46499 Hamminkeln