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Lärmaktionsplan Schermbeck: Strategien zur Reduzierung der Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen

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Symbolfoto

In Schermbeck soll ein Schritt zur Minderung der Lärmbelastung eingeleitet werden. Der Lärmaktionsplan, der sich auf die Ergebnisse einer umfassenden Lärmkartierung stützt, identifiziert speziell die Autobahn 31 im Osten, die Weseler Straße in den Ortsteilen Damm und Bricht sowie die Östricher Straße im Ortsteil Gahlen als Hauptquellen des Straßenverkehrslärms. Vom täglichen Straßenlärm betroffen sind laut Statistik etwa 60 Bewohner in und um Schermbeck.

Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Schermbeck wird in seiner in seiner nächsten Sitzung beschließen, den Entwurf des Lärmaktionsplans samt Anhang, der am 7. Mai 2024 in der Sitzung vorgestellt wird, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Schritt ermöglicht es den Bürgern und Bürgerinnen, sich aktiv an der Gestaltung der lokalen Lärmschutzmaßnahmen zu beteiligen.

EU-Richtlinien und die Verpflichtungen der Gemeinde

Die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan zu erstellen, ergibt sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, in den betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen. In der nunmehr vierten Phase der Richtlinienumsetzung muss, wie die Verwaltung mitteilt, dies bis zum 18. Juli 2024 geschehen.

Für Schermbeck hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Lärmkartierung durch das LANUV NRW festgestellt, dass eine Betroffenheit vorliegt.

In 20 Kommunen liegt keine Lärmbelastung vor

In Nordrhein-Westfalen wurde lediglich für 20 Kommunen keine Lärmbelastung festgestellt. Obwohl die Lärmkarten normalerweise verschiedene Lärmquellen wie Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Gewerbelärm separat darstellen, zeigt die aktuelle Kartierung aufgrund einheitlicher Auslösewerte, dass in der Gemeinde Schermbeck ausschließlich der Straßenverkehrslärm als signifikante Lärmquelle identifiziert wurde.

Diese Kartierung berücksichtigt unterschiedliche Lärmquellen wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbelärm, wobei für Schermbeck der Straßenverkehrslärm als Hauptursache identifiziert wurde.

Plan Lärmbelästigung in Schermbeck
Darstellung der lärmkarierten Streckenabschnitte (blau) sowie weitere stark frequentierter, nicht lärmkartierter Straßenabschnitte (schwarz-braun gestrichelt) auf Schermbecker Gemeindegebiet. ©Gemeinde Schermbeck

Die spezifische Situation in Schermbeck

In Schermbeck wurden spezifische Straßenabschnitte als lärmbelastet identifiziert. Der Lärmaktionsplan, der in Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro erarbeitet wurde, zielt darauf ab, die Lärmbelastung in diesen Bereichen zu minimieren und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.

Im Überblick zusammengefasst handelt sich es dabei um

  • die Autobahn 31 im Osten von Schermbeck
  • Teilbereiche der Weseler Straße als Bundestraße 58 in den Ortsteilen Damm und Bricht sowie
  • um Teilbereiche der Östricher Straße als Landstraße 463 im Ortsteil Gahlen.

Details zur Lärmkartierung und methodische Neuerungen

Die Lärmkarten, die in der aktuellen Runde erstellt wurden, basieren auf den Verkehrsbelastungsdaten von 2021 und nutzen neue, EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren. Diese Anpassungen sind notwendig, um die während der Corona-Pandemie möglicherweise verfälschten Daten korrekt widerzuspiegeln. Die Aktualisierung führt zu Veränderungen in der Darstellung der Lärmsituation und der Anzahl der betroffenen Personen, wodurch ein direkter Vergleich mit früheren Ergebnissen erschwert werde, heißt es.

Der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Offenlegung des Entwurfs erfolgt kurz nach der Sitzung des Ausschusses und wird im Amtsblatt der Gemeinde Schermbeck bekannt gegeben. Die Bürger sind aufgerufen, innerhalb des festgelegten Monats ihre Anregungen und Einwände zu äußern. Diese werden anschließend im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 25. Juni 2024 diskutiert, um den Lärmaktionsplan rechtzeitig in der Ratssitzung am 2. Juli 2024 verabschieden zu können. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens und trägt dazu bei, dass der endgültige Lärmaktionsplan den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird und effektiv zur Lärmminderung beiträgt.

Entwurf_Laermaktionsplan_Schermbeck-.pdf

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