Insgesamt 39 tote Schafe und Ziegen in Dinslaken gehen auf das Konto von Wölfin Gloria und Nachwuchs
Nun ist es amtlich. Für den Fall in Dinslaken (28.02.2023) weist die genetische Untersuchung die Wolfsindividuen mit der Kennung HW02 GW954f (Gloria) sowie HW02 GW3042m (Männchen, Nachkomme des Rudels Schermbeck aus dem Wurf 2022) nach.
Neuer Wolf GW3042m
Die in Dinslaken nachgewiesenen Wölfe sind bereits genetisch bekannt. Das männliche Wolfsindividuum mit der Kennung GW3042m ist das erste Mal an einem Nutztierriss nachgewiesen worden. Der genetische Erstnachweis gelang am 21.11.2022 über eine Losung (Kot) in Hünxe.
39 tote Tiere
Insgesamt 39 Tiere erlagen dem Wolfsangriff. 14 Schafe und eine Ziege waren nach dem Wolfsangriff sofort tot, ein Schaf und eine Ziege wurden verletzt und mussten anschließend eingeschläfert werden, zwei Schafe waren erst verschwunden und wurden später tot aufgefunden. Darüber hinaus gab es durch den Wolfsangriff zwölf Verlammungen und Totgeburten.
Stellungnahme von Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer
Stellungnahme auf unsere Anfrage an Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer (Die Grünen), unter anderem die Frage, was er zu den erneuten zahlreichen Rissen im Wolfsgebiet Schermbeck zu sagen hat und wie er zu „einer Regulierung der Wölfe“ steht, erhielten wir vom Presserat des Ministerium folgende Antwort:
In Nordrhein-Westfalen sind seit 2009 einzelne, durchziehende Wölfe, seit 2018 erste sesshafte Wölfe nachgewiesen worden. Das Land NRW leistet eine umfassende finanzielle und beratende Unterstützung, um die Belastungen für die Tierhaltungen durch die Rückkehr des Wolfs so gering wie möglich halten. Mit den Förderrichtlinien Wolf (RL Wolf) hat Nordrhein-Westfalen seit 2017 die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich der durch den Wolf bedingten wirtschaftlichen Belastungen für Tierhalter geschaffen.
Förderrichtlinien Wolf
Nach den Förderrichtlinien Wolf besteht die Möglichkeit zur Entschädigung von wolfsbedingten Schäden sowie zur Förderung von Investitionen in wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Wolf zur Verfügung (rund 430.000 Euro wurden im Jahr 2022 genutzt).
Bundesweit gelten die Empfehlungen für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen als der beste Schutz von Weidetierhaltungen. Hierzu zählen im ersten Schritt wolfsabweisende Elektrozäune, im Bedarfsfall kann auf ergänzende Maßnahmen, wie z.B. das nächtliche Aufstallen oder auf den Einsatz von Herdenschutzhunden, zurückgegriffen werden.
Gezielte Ausnahmevoraussetzungen eines einzelnen Wolfs liegen nicht vor
Eine Regulierung bzw. Bejagung von Wölfen ist in Anwendung des strengen europarechtlichen Schutzregimes nicht zulässig. Das bestehende Artenschutzrecht bietet bereits die Möglichkeit, um im Einzelfall die gezielte Entnahme eines einzelnen Wolfs mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz zu genehmigen. Bisher liegen die dazu erforderlichen Ausnahmevoraussetzungen bei keinem Wolf in Nordrhein-Westfalen vor.
Im vergangenen Monitoringjahr 2022 waren in NRW drei Territorien besetzt (ein Einzeltier bei Haltern, ein Rudel in Schermbeck, ein Rudel an der Grenze zu Rheinland-Pfalz) zuzüglich einzelner durchwandernder Tiere. Der Nachwuchs wandert in der Regel spätestens im 2. Jahr ab.
Laut einer „Habitatanalyse“ des Bundesamtes für den Naturschutz (BfN) liegen potenzielle Gebiete für die weitere Verbreitung vor allem in anderen Bundesländern. Dies spiegelt auch die aktuelle Verbreitung wider mit beispielsweise 49 besetzten Territorien in Niedersachsen (2021/22).