Nur zehn Minuten dauerte die Verhandlung gegen einen 24-jährigen Angeklagten. Ihm wurde fahrlässiges Führen eines Pkw und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.
Am 9. November hatte der Angeklagte einen Unfall verursacht. Er war an eine Leitplanke auf der B 58 in der Nähe der Schermbecker Maassenstraße gestoßen. Statt anzuhalten, war er etwa 1,1 Kilometer weitergefahren, hatte sein Fahrzeug abgestellt und sich dann entfernt.
Die Polizei konnte anhand von Farbproben am Fahrzeug nachweisen, dass sich der Unfall an der 1,1 Kilometer entfernten Leitplanke ereignet hatte. Das reichte für den Nachweis der Unfallflucht. Der Anwalt zog im Einverständnis mit dem Angeklagten den Widerspruch gegen den Vorwurf der Fahrerflucht zurück.
Der angeklagte Kellner, der laut eigenen Angaben etwa 1000 Euro monatlich verdient, muss nun 1800 Euro strafe zahlen, in zwar in Raten von 300 Euro. Da er am Unfalltag mehr als 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte, muss vor der Rückgabe des Führerscheins nun ein Gutachten erstellt werden. H.Sch.