Amtsgericht: Betrug im Internet

Als eine Werbeveranstaltung für Vor-Ort-Käufe und als eine Warnung vor Online-Käufen entpuppte sich am Freitag eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Wesel.

Angeklagt waren eine heute 36-jährige Frau und ihr 26-jähriger Mann, die inzwischen in Dorsten wohnen, zum Zeitpunkt der Tat noch unverheiratet in Schermbeck in einer gemeinsamen Wohnung lebten. Beide wurden angeklagt, in der ersten Jahreshälfte 2012 zweimal ein I-Pad im Internet verkauft haben (Preis jeweils über 600 Euro). Als beide Lieferungen von den Käufern in verschiedenen Orten Deutschlands geöffnet wurden, befand sich in den Paketen nur wertloses Packmaterial.

Während der Angeklagte geständig war, konnte seiner Frau eine Beteiligung am Betrug nicht sicher nachgewiesen werden, obwohl ihre Aussagen widersprüchlich waren. Vor Gericht lauteten die Aussagen anders als bei der polizeilichen Vernehmung vor eineinhalb Jahren. Zahlreiche Fragen des Richters beantwortete die Angeklagte am Freitag mit der Antwort: „Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.“ Als unglaubwürdig bezeichnete Richter Vorrath auch die Behauptung der Angeklagten, sie habe auf dem Paketzettel zwar eine falsche Absenderadresse notiert, dies aber in einer Stresssituation nicht wahrgenommen. Sie habe auch nichts von dem Inhalt der Pakete gewusst, die sie zur Versandstelle getragen habe.

Der Staatsanwalt schlug einen Freispruch der Angeklagten vor. Diesem Vorschlag folgte der Richter. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt. Das Geld muss der Hartz-IV-Empfänger in monatlichen Raten zu 50 Euro zurückzahlen.

In derselben Sitzung wurde die Ehefrau jedoch wegen eines anderen Vorwurfs zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt. Die Hartz-IV-Empfängerin gestand einen Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 158 Euro, sodass drei geladene Zeugen nicht mehr gehört werden mussten.

Die von beiden Eheleuten zu zahlenden Geldbeträge gehen in die Staatskasse. Wie die beiden Geschädigten ihr überwiesenes Geld zurückbekommen, ist offen. Sie müssten den jeweiligen Betrag zivilrechtlich einklagen. Ob angesichts der Wirtschaftslage des Angeklagten eine Chance auf Rückzahlung besteht, ist unwahrscheinlich, zumal die beiden einkassierten Geldbeträge für die Tilgung von Schulden bereits verwendet wurden. H.Sch.

 

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.