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Mittwoch, Mai 1, 2024
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Stellungnahme der Grünen Schermbeck zu Bürgermeister Rexforths Rede und Kontroversen

Veröffentlicht am

Dr. Stefan Steinkühle, Fraktionsvorsitzender Die Grünen Schermbeck

Die Grünenfraktion Schermbeck hat zu zwei Themen Stellung genommen, die in einer Rede des Bürgermeisters Rexforth angesprochen wurden.

Erstens verurteilen sie die Sachbeschädigung an Rexforths PKW während seines Urlaubs, betonen jedoch, dass kriminelle Handlungen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein dürfen.

Zweitens widersprechen sie Rexforths Darstellungen bezüglich der Beurlaubung seiner Kinder aus der Schule. Die Grünenfraktion stellt klar, dass eine solche Beurlaubung rechtlich nicht zulässig sei und kritisieren die Ungleichbehandlung, die dadurch entstanden sei.

Stellungnahme

Herr Bürgermeister Rexforth hat im Anschluss an die Ausschusssitzung am 25.1.2024 an die anwesenden Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter eine ca. halbstündige Rede gehalten, die sich auf zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte bezog. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:
Begonnen hat Herr Bürgermeister Rexforth seine Rede mit der Darstellung der Sachbeschädigung an seinem PKW (und dem seines Nachbarn) während seines Weihnachtsurlaubs. Wer immer der Täter ist oder die Täter sind und wo immer auch die Motive hierfür liegen (ob im politischen oder persönlichen Bereich) – wir verurteilen diese Tat und hoffen, dass der Straftäter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen wird. Grundsätzlich ist Sachbeschädigung (selbstverständlich auch körperliche Gewalt, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede) kein Mittel der Auseinandersetzung und schon gar nicht gegen politisch Andersdenkende. Das sind Straftaten, die wir aufs Schärfste verurteilen.

Sodann hat der Bürgermeister übergeleitet zu den Fragen, die seinen Urlaub und die Unterrichtsbefreiung seiner Kinder über einen Zeitraum von ca. drei Wochen im Umfeld der Weihnachtsferien betreffen. Begonnen hat er mit einer falschen Darstellung. Unwahr ist hier die Behauptung des Bürgermeisters, Herr Kück, der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag, habe den Landrat auf die Äußerung des Bürgermeisters, der Landrat habe ihm den Urlaub gewährt, angesprochen. Richtig ist, dass kein Mitglied der GRÜNEN in dieser Sache an den Landrat herangetreten ist. Im Anschluss daran ist Herr Rexforth auf die Beurlaubung seiner Kinder eingegangen und hat unsere Nachfragen in dieser Angelegenheit kritisiert und ihre Berechtigung in Frage gestellt.

Wir sind von verschiedenen Bürgern angesprochen worden, wie es sein kann, dass die Kinder des Bürgermeisters im Zusammenhang mit den Ferien länger als zwei Wochen vom Unterricht beurlaubt werden, wenn anderen Eltern nicht einmal ein oder zwei Tage gestattet werden. Auch ein anderes Ratsmitglied hatte diese Frage bei Facebook in einem Schermbecker Medium bereits aufgeworfen. In der Bevölkerung entsteht der Eindruck, einem Politiker oder Bürgermeister werde etwas gestattet, was anderen Menschen nicht gestattet worden wäre. Dieses fördert die Politikverdrossenheit. Insofern auch unsere Nachfragen.

Die Rechtslage ist klar. Eine Beurlaubung vom Schulunterricht aus Urlaubsgründen, auch aus Gründen eines „Bildungsurlaubs“, ist in der einschlägigen Verordnung nicht vorgesehen. Speziell im Zusammenhang mit Ferien sieht der Erlass eine klare Regelung vor: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“ Auch soll eine Beurlaubung aus anderen Gründen (z.B. aufgrund einer Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder musischen Wettbewerben) die Dauer einer Woche im Schuljahr nicht überschreiten. Jedem, der Gesetzestexte lesen kann, muss klar sein, dass eine solche Beurlaubung nicht hätte erteilt werden dürfen. Insofern widersprechen wir auch der pauschalen Aussage der Bezirksregierung, dass der Bürgermeister – wie jeder normale Bürger – grundsätzlich der Rechtmäßigkeit einer Genehmigung vertrauen darf. Im Verwaltungsrecht ist klar regelt, unter welchen Umständen man einem rechtswidrigen Verwaltungsakt vertrauen darf oder wann nicht.

Somit hätte dem Antragsteller nach einem Blick in den Erlass klar sein müssen, dass eine solche Beurlaubung nicht erteilt werden kann. Es ergibt sich ferner die Frage, warum der Bürgermeister den Antrag überhaupt gestellt hat und warum er auch noch genehmigt wurde. Darauf bezogen sich unsere Nachfragen und darauf, was andere Eltern geltend machen müssten, um eine ähnliche Beurlaubung zu erreichen. Festzuhalten ist jedenfalls, dass wir weder dem derzeitigen Schulleiter noch der derzeitigen Schulrätin irgendeinen Vorwurf machen, da beide zum Zeitpunkt der Beantragung (2021) noch nicht im Amt waren.

Die Bezirksregierung als obere Schulaufsicht hat in ihrer Antwort auf unsere Anfrage und nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass die Beurlaubung nicht rechtmäßig war, und sie beabsichtigt, die zuständigen Stellen in solchen Fragen „zu sensibilisieren“ – was bedeutet, diese deutlich auf die eindeutige Rechtslage hinzuweisen. Es handelte sich also, anders, als der Bürgermeister in seiner Rede behauptet hat, nicht um eine „fehlerhafte Ermessensentscheidung“, denn hier gibt es kein Ermessen. Es handelte sich um eine nicht rechtmäßige Entscheidung, was jeder nach der Erlasslage hätte sehen müssen. Die Beurlaubung hätte aus mehreren offensichtlichen Gründen nie erteilt werden dürfen. Der Bürgermeister stellt sich mit dem Beurlaubungsantrag als Privatperson dar und das gehe andere „einen Scheißdreck an“.
Jedoch hätte er bedenken müssen, dass er als Person des öffentlichen Interesses unter Beobachtung der Öffentlichkeit steht. Wenn ihm etwas gestattet wird, was anderen Menschen wahrscheinlich nicht gestattet worden wäre, so erheben sich in der Bevölkerung Fragen, die geklärt werden sollten. Bitte fragen Sie sich selbst, ob Sie glauben, dass Ihnen ein gleicher Antrag bewilligt worden wäre. Unwahr ist im Übrigen auch die Behauptung des Bürgermeisters, die der Eingabe an die Bezirksregierung beigelegten Bilder aus dem Thailandurlaub seien durch Vertrauensbruch an uns gelangt.

Wahr ist, dass sowohl der Bürgermeister als auch Frau Rexforth diese Fotos jeweils auf WhatsApp in ihrem sog. Status zugänglich gemacht haben und hiermit den Eindruck eines schönen Urlaubs vermittelten. Screenshots davon wurden nicht von uns erstellt, sondern uns von mehreren Seiten zur Verfügung gestellt. Sie wurden auch nicht von uns veröffentlicht, sondern einer Behörde zugestellt, um den Prüfungsauftrag zu untermauern, dass es sich bei der angeblichen Bildungsreise letztlich schlicht um einen verlängerten Urlaub handelte.
Unsere Nachfrage nach der Rechtmäßigkeit der Beurlaubung aber in Zusammenhang mit den eingangs erwähnten Straftaten in einen Kontext zu bringen und sich als Opfer zu inszenieren (was er im Fall der Sachbeschädigung zweifellos ist), verletzt jeden Anstand. Auch wenn er wieder geltend machen sollte, dass seine Kinder möglicherweise nachteilige Folgen zu erwarten hätten, sollte er bedenken, dass durch seinen Beurlaubungsantrag seine Kinder einen Sonderstatus in der Klassengemeinschaft erhalten haben – nicht aber durch unsere Nachfragen.
Auch das regelmäßige Veröffentlichen der Urlaubsfotos und empörte Reaktionen von Mitbürgern darauf hat er selber zu vertreten. Schämen müssen wir uns in dieser Angelegenheit nicht, auch wenn der Bürgermeister diesen Eindruck vermittelt hat. Schämen müssten sich diejenigen Ratsmitglieder, die nach der hoch emotionalisierenden Rede des Bürgermeisters die anwesenden Fraktionsmitglieder mit Äußerungen bedacht haben, die nach § 185 StGB strafbewehrt sind. Das ist Verrohung der Sitten, nicht unser Bemühen um Klärung der Angelegenheit. Insgesamt enthält die Rede des Bürgermeisters also einige emotionalisierende Unwahrheiten, die Stimmung gegen uns erzielen sollten. Wir bedauern, dass einige Zuhörer darauf hereingefallen sind.

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