Schermbeck Um schneller auf Zuweisungen von Flüchtlingen reagieren zu können, haben in einem gemeinsamen Runderlass mehrere nordrhein-westfälische Ministerien am 6. August Erleichterungen für Vergabeverfahren und für die Beschleunigung von kommunalen Vergabeentscheidungen in Flüchtlingsangelegenheiten festgelegt.
Der Schermbecker Gemeinderat wird am Donnerstag (17.) darüber entscheiden, ob die gemeindliche Zuständigkeitsordnung dementsprechend geändert werden soll. Wenn der Rat grünes Licht gibt, dann wird es folgende Änderungen geben: Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5,186 Millionen Euro (netto) sowie für Dienst- und Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 207 000 Euro (netto) sind dann keine förmlichen Ausschreibungsverfahren mehr nötig, sofern die Aufträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen stehen. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Auftragsvergabe sind mindestens drei Unternehmen zur – auch formlosen – Angebotsabgabe aufzufordern, es sei denn, es kommt aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht.
Die Erleichterungen sollen vorerst bis zum 31. März 2016 gelten. Sollte der Erlass verlängert werden, würden auch die Erleichterungen entsprechend verlängert werden. H.Sch.