Die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen in dem Planfeststellungsverfahren beginnt am 07.10.2013 im Rathaus-Altbau der Stadt Wesel. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßenbaubehörde) – hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständig. Als nächsten Schritt im Anhörungsverfahren führt die Bezirksregierung den Erörterungstermin durch. Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger, die Stadt Wesel, Vertreter der übrigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten.
Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung wird gebeten, sich im Zuge der Eingangskontrolle bei den Bediensteten der Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme eines entsprechenden Anwesenheitsvermerkes in die Teilnehmerliste im Eingangsbereich des Ratssaales zu melden. Es wird gebeten, hierfür den Personalausweis bereit zu halten.
Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist neben der nochmals umfassenden Information der Beteiligten über das Vorhaben die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu äußern, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und Bedenken zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren. Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung der Planfeststellungsbehörde einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen. Weitere Informationen finden.
Bezirksregierung Düsseldorf, William Wolfgramm, Büro der Regierungspräsidentin, – Pressestelle – Postanschrift: Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf, Telefon 0211/475 1280, Telefax 0211/475 2940, E-Mail [email protected]