Gehwege müssen in der Gemeinde Schermbeck grundsätzlich von den Anliegern gereinigt werden. Damit sind sie auch für die Beseitigung von Laub zuständig – was vor allem im Herbst für viel Arbeit sorgen kann. Die Gemeinde weist darauf hin, dass für viele Anliegerstraßen die Reinigungspflicht komplett auf die Anwohner übertragen wurde. Für welche Straßen dies gilt, steht im Verzeichnis zur Straßenreinigungssatzung, das auf der gemeindlichen Homepage zu finden ist, oder im Rathaus eingesehen werden kann.
Es gibt verschiedene Wege, um Laub zu entsorgen – egal, ob es sich um um die Hinterlassenschaft gemeindlicher oder privater Bäume handelt. Blätter können kompostiert, oder zur Sonderabfalldeponie Hünxe-Schermbeck, Waldaustaße, 46514 Schermbeck gebracht werden. Die genauen Öffnunszeiten finden sich im Abfallkalender der Gemeinde Schermbeck.
Zusätzlich hat die Gemeinde Schermbeck im Bereich verkehrswichtiger Straßen auf denen auch die Kehrmaschine eingesetzt wird und starker Laubanfall von gemeindlichen Bäumen herrscht, Laubcontainer aufstellen lassen. Ab dem Herbst 2014 wird dieser Service ausgeweitet.
Die Gemeinde Schermbeck macht darauf aufmerksam, dass anderer privater Grünschnitt, Abfälle, Bioprodukte oder Biosäcke nicht in die Container geworfen werden dürfen. Zusätzlich stellt der Bauhof der Gemeinde Schermbeck Bürgerinnen und Bürger Laubsäcke zur Entsorgung von Laub von öffentlichen Bäumen nach vorheriger Prüfung zur Verfügung.“