Kreis Wesel – zweierlei Messlatten im Baurecht und Naturschutz

Gahlener Familie kritisiert Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörde

Schermbeck/Gahlen. Im Schermbecker Ortsteil Gahlen am Ostrand im Kreis Wesel gibt es auf ehemaligen Wald- und Wiesenflächen eine von Behörden genehmigte Sondermüll- und Ölpellets-Deponie.

In dieser wurden jahrelang unter der Aufsicht des Kreises Wesel mehr als 30.000 Tonnen Ölpellets und weitere hochgiftige Abfälle unerlaubterweise abgelagert. Aber es gibt in unmittelbarer Nachbarschaft des Deponien-Bereiches, der vom Kreis Wesel viel Nachsicht erfahren hat, auch eine Familie, deren Bauantrag vom Kreis Wesel strikt abgelehnt wird. Aangeblich passt das Projekt nicht in die Landschaft.

Die Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Wesel stoßen auf Unverständnis. Während die illegale Ablagerung von Ölpellets und weiterer hochgiftiger Abfälle (im Hintergrund) jahrelang vom Kreis Wesel nicht verhindert werden konnte, gefährdet dieselbe Behörde nun die Fortführung eines seit Generationen bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes (im Vordergrund), weil nach Auffassung des Kreises Wesel der Bau
eines zusätzlichen Wohngebäudes die Korridorfunktion
zwischen zwei Naturschutzgebieten beeinträchtigt.
Luftbild: Helmut Scheffler

Die Fortführung eines seit vielen Generationen im Eigentum der Familie stehenden landwirtschaftlichen Betriebes ist jetzt gefährdet. Der Kreis Wesel lehnt dieser Familie die Errichtung eines kleinen Wohnhauses strikt ab.

Präsenz der Familie ist unverzichtbar

Es steht bisher für alle Hofgenerationen nur eine Wohnung (1 Küche, 1 Bad und 1 Fluranlage) zur Verfügung. Die Aufzucht von Rindern mit selten gewordener Weidehaltung in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet macht die ständige Präsenz der Familie unverzichtbar. Auch mit Blick auf den bevorstehenden Generationswechsel soll in einem kleinen Wohnhaus auf der Hofstelle eine Zusatzwohnung errichtet werden. Die Bestandsgebäude werden weiterhin für die Betriebsfortführung benötigt. Dieser auf eine zukünftige Fortführung ausgerichtete Hof hat erst jüngst seine Betriebsfläche um mehr als 25 % vergrößert. Damit liegt in einer Größenkategorie, in der statistisch belegt die meisten Betriebe am Niederrhein wirtschaften.

Der Kreis Wesel hat vor den Augen der Dorfgemeinschaft in der Vergangenheit mehreren Betrieben mit vergleichbarer bzw. kleinerer Größe ein derartiges Vorhaben genehmigt. In diesem Fall fordert er schriftlich von der Gahlener Familie, die einzige Bestandswohnung vorab abzureißen oder in Betriebsräume umzubauen. Erst dann dürfe mit der Errichtung eines neuen Zwei-Familien-Wohnhauses begonnen werden. Weiterhin wird schriftlich festgestellt, das vorgeschlagene 1-Familien-Wohnhaus sei naturschutzrechtlich nicht akzeptabel. Es beeinträchtige eine Korridorfunktion zwischen zwei Naturschutzgebieten (Torfvenn /Lippenauen). Mit diesen Zusatzvorgaben des Kreises Wesel sind ungefähr 2,5-fache Baukosten verbunden. Der Kreis lässt die schriftliche Beurteilung einer externen Fachbehörde, die keine Bedenken gegen den Bauantrag sieht, wird außer Acht.

Bienenhaus und Betriebsleiterhaus wurden vom Kreis Wesel genehmigt

Der Kreis Wesel beurteilt in anderen Fällen die Erteilung von Baugenehmigungen und die Inanspruchnahme der Gahlener Naturlandschaft weitaus nachsichtiger: Zum Beispiel hat er nahe der Hofstelle auf insgesamt 25 Hektar die Totalabholzung, Tonabgrabung bis 15 m Tiefe und Abfallaufschüttung auf bis 60 Meter über die ehemaligen Wald- und Wiesenflächen genehmigt. Eine Rücksicht auf etwaige Korridorfunktionen zwischen Naturschutzgebieten oder die Gefährlichkeit der dort abgelagerten Abfallstoffe führte zu keinerlei Versagungen seitens des Kreises.

Einem Kreisbediensteten mit Nebenerwerbsimkerei wurde nicht nur ein Bienenhaus, sondern auch ein neues Betriebsleiterwohnhaus genehmigt. Dieses geschieht in einem dort zuvor unbebauten Landschaftsschutzgebiet, ohne dass in der Öffentlichkeit eine gerichtliche Klärung Erwähnung fand.

In dieser Landschaft, die nach dem Willen des Kreises Wesel vor den Nachteilen des beantragten Wohnhauses zu schützen ist, prägen zudem eine mehr als 25 Hektar große Sondermülldeponie sowie eine erst vor Kurzem mit 37 Hektar neu genehmigte Austonung und Abfalldeponie nebst repräsentativem Verwaltungsgebäude das Landschaftsbild. Die Zerstückelung der zu schützenden Landschaft wird komplettiert durch ein Dutzend Teiche und Muldenwiesen aus früheren Tonabgrabungen.

Schwerkrankes Familienmitglied kann nicht aufgenommen werden

Die betroffene Familie nimmt sich das Recht, dem Kreis Wesel mit dieser Klarheit den Spiegel seines Handelns öffentlich vorzuhalten. Durch die Ablehnung konnte ein schwer erkranktes Familienmitglied nach lebensbedrohlicher Operation mangels Wohnraum nicht in die von den Ärzten dringend empfohlene Familienpflege aufgenommen werden. „Es geht hier nicht um Wohnluxus, sondern um betrieblich / familiär notwendiges Wohnen im finanzierbaren Rahmen“, bedauert die Familie das Handeln des Kreises Wesel. Auch deshalb fordert die Familie den Kreis Wesel öffentlich auf, ihr das Baurecht, welches in der Vergangenheit anderen Betrieben in vergleichbarer Größe gewährt wurde, nicht länger vorzuenthalten.

Wir haben den Kreis Wesel um eine Stellungnahme zum geplanten Pressebericht gebeten. Die Pressestelle teilte schriftlich mit: „Die vorgebrachten Vergleiche zu anderen Verfahren sind allenfalls aus rein subjektiver Sicht des Antragstellers verständlich. Allerdings ist eine generelle Vergleichbarkeit bei Bauanträgen nicht gegeben. Es handelt es sich um Fälle, die jeweils sehr unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und entsprechend jeweils im Einzelfall zu beurteilen sind. Stellungnahmen externer Fachbehörden im Baugenehmigungsverfahren beziehen sich nur auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Sie sind für die Gesamtentscheidung mit zu berücksichtigen, aber nicht alleine ausschlaggebend. Verfahren zu Austonungen und Deponien richten sich im Übrigen aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen aus, was das öffentliche Interesse an Sicherstellung der Rohstoffsicherung und Reststoff- bzw. Abfallablagerung im Vergleich zu einem privaten Baubegehren anbelangt. Dem Antragsteller steht im Übrigen der Rechtsweg offen.“

Zum Vorwurf, mit unterschiedlichem Maß im Natur- und Umweltschutz zu handeln, hat sich der Kreis Wesel nicht geäußert.

H.Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.