Keine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin Gloria

Der Kreis Wesel ist nicht verpflichtet, einem Schäfer aus Hünxe eine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen.

Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch ihr Urteil vom heutigen Tage (Donnerstag) entschieden. Damit ist die Klage des Schäfers abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht im Rahmen der Urteilsverkündung ausgeführt: Grundsätzlich sei die Tötung oder andere Entnahme von Wölfen, die zu besonders geschützten Tierarten gehörten, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten.

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Kläger Kurt Opriel (r.), Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler und Christiane Rittmann vom Bürgerforum Gahlen Wolf bei der heutigen Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Foto: Petra Bosse

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setze voraus, dass dem Schäfer durch den Wolf ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe und es keine zumutbareAlternativen zur Entnahmedes Tieres gebe.

Im Fall von Schäfer Opriel habe die Kammer nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Schäfer auch in Zukunft mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und der gebotenen Häufigkeit von Übergriffen der Wölfin „Gloria“auf seine Herde betroffen sein werde, die einen ernsten wirtschaftlichen Schaden für ihn befürchten ließen.

Kurt-Opriel
Kurt-Opriel: Das muss ich ersteinmal sacken lassen.

Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, den empfohlenen und dem Schäfer zumutbaren Herdenschutz in Gestalt von Elektrozäunen zu überwinden, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herdenschutzzäune hier gegen keinen Schutz mehr bieten würden.

Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Weiterer Bericht zum Verfahren folgt.