Presseerklärung der Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ im Rat der Gemeinde Schermbeck
Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und Grüne wurde im Jahre 2007 die Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen in das Landeswassergesetz NRW aufgenommen. Die Prüfung sollte bis Ende 2015 erfolgen. Nunmehr hat die neue Landesregierung von SPD und Grüne beschlossen, dass Hauseigentümer bis Ende 2015 ihre Schmutzwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen und ggf. sanieren müssen, wenn deren Gebäude vor 1965 in Wasserschutzgebieten errichtet wurde. Für Häuser, die nach 1965 errichtet wurden, muss der Kanalcheck bis Ende 2020 erfolgen. Im Januar 2012 wurde den Bürgern seitens der SPD noch signalisiert, dass nur bei schweren Schäden eine Sanierungspflicht entstehen soll. „Otto-Normalverbraucher“ sollte völlig von TÜV-Fristen befreit werden.
Nach Auskunft eines Mitarbeiters der Schermbecker Verwaltung liegen rund 85 % der Hauseigentümer im Wasserschutzgebiet. Sofern entsprechendes Bürgerinteresse besteht, beabsichtigen wir, Bürger für Bürger, eine Bürgerinitiative gegen den Zwang zur Dichtheitsprüfung zu gründen. Für die Bürgerversammlung, die wir rechtzeitig bekannt geben würden, werden wir uns um einen kompetenten Referenten bemühen.
Bitte geben Sie uns Ihr Interesse an einer Bürgerinitiative unter nachstehenden Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen bis zum 15. November 2013 auf:
Klaus Roth Telefon-Nr.: 2635 E-Mail: [email protected][mailto:[email protected]]
Thomas Pieniak Telefon-Nr.: 714 E-Mail: [email protected][mailto:[email protected]]
Werner Bischoff Telefon-Nr.: 3567 E-Mail: [email protected][mailto:[email protected]]