Der Hafen Egbert Constantin kann noch nicht gebaut werden

Der Bauantrag der Firma Nottenkämper wurde bereits im Jahre 2013 eingereicht

Bauantrag wurde im April 2013 eingereicht. Auch sieben Jahre später konnte mit dem Bau des Hafens noch nicht begonnen werden.

Um den bisher üblichen Transport von Ton und Deponiematerialien von der Straße zu holen, hat die Firma „Nottenkämper OHG & Co KG“ am Wesel-Datteln-Kanal bereits vor fast einem Jahrzehnt mit den Planungen für den Bau des Hafens „Egbert Constantin“ am Wesel-Datteln-Kanal begonnen.

Der Bauantrag wurde im April 2013 eingereicht. Auch sieben Jahre später konnte mit dem Bau des Hafens noch nicht begonnen werden.

Im Bereich des Waldes westlich (unterhalb) des Gartroper Betriebes der Dachziegelwerke Nelskamp möchte die Firma Nottenkämper seit fast einem Jahrzehnt den Hafen „Egbert Constantin“ bauen. Luftbild: Helmut Scheffler

Als Thomas Eckerth, der Geschäftsführer der Firma „Hermann Nottenkämper OHG & Co KG“, im Jahre 2012 das Hafenprojekt vorstellte, rechnete er damit, am Ende des Jahres 2014 mit dem Hafenbau beginnen zu können.

Zwischen dem Austonungsbereich „Eichenallee“ und dem Hafen sollte ein etwa 350 Meter langes Transportband für die Beförderung des Tons zum Hafen und der Deponiermaterialen zur Tongrube sorgen und dadurch die Waldaustraße entlasten.

37 Hektar große Fläche

Beabsichtigt ist der Abbau von Ton auf der 37 Hektar großen Fläche „Eichenallee“. Der Abbau soll in acht Abschnitten schrittweise von Norden nach Süden erfolgen. Die dicke Tonschicht soll dabei in einer Stärke zwischen zehn und 17 Metern abgegraben werden. Insgesamt werden 2,8 Millionen Tonnen Ton gewonnen.

Im letzten Bauabschnitt soll die Förderung bis 2038 abgeschlossen werden. Während die Förderung auf der Wanderbaustelle stattfindet, beginnen schon im ausgetonten Bereich die Verfüllung und die Rekultivierung, die bis zum Jahre 2042 abgeschlossen werden sollen.

Im April 2014 ging Geschäftsführer Thomas Eckerth im Gespräch mit der lokalen Presse davon aus, dass mit dem Hafenbau im Jahre 2015 begonnen werden könne.

Doppelte Genehmigung

Die Firma Nottenkämper benötigte eine doppelte Genehmigung. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die für die Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens zuständig ist, hatte der Firma Nottenkämper bereits für das Jahr 2015 einen Anhörungstermin zugesagt. Die Unterlagen für das Bauleitverfahren lagen der Gemeinde Hünxe vor. In einem ersten Schritt musste der Flächennutzungsplan geändert werden. Dazu wurde auch die Gemeinde Schermbeck gehört. Es gab keine Einwände.

Über die weiteren Planungsschritte der Gemeinde Hünxe berichtete die Diplom-Architektin Gisela Lehmkuhl vom Bereich „Bauen und Planen“ der Gemeinde Hünxe im Oktober 2020: „Mit Bekanntmachung vom 04.09.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 56 der Gemeinde Hünxe für den Bereich Hafen Egbert-Constantin in Hünxe-Gartrop-Bühl rechtskräftig.

Flächennutzungsplanänderung

Ebenso wurde eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Dieser ist mit Bekanntmachung vom 29.08.2017 rechtskräftig geworden ist. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 der Gemeinde Hünxe war die bauleitplanerische Sicherung eines Sondergebiets Hafen – Logistikabwicklung Austonungen und Verfüllungen/ Deponien (DK I) im Gartroper Busch und einer Wasserfläche Zweckbestimmung Hafen am Wesel-Datteln-Kanal (WDK).

Verfüllung

Die Hafenanlage dient dem Umschlag des gewonnenen Tons und der für die Verfüllung notwendigen mineralischen Materialien und/ oder nicht gefährlichen Abfälle. Am Hafenstandort sollen zusätzlich die für den Einbau in die Verfüllung Mühlenberg bzw. DK I-Deponie Eichenallee notwendigen mineralischen Materialien und/ oder nicht gefährlichen Abfälle zwischengelagert und aufbereitet werden.“

Gisela Lehmkuhl verwies auf ein weiteres Verfahren: „Für das Hafenbecken einschließlich Spundwand und Bodenaushub läuft ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der Bezirksregierung Düsseldorf parallel. Dadurch geregelt werden jedoch nur die wasserrechtliche Belange. Die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf Grundlage der rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung in Düsseldorf steht noch aus.“

Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung beantwortete die Pressestelle: „Aufgrund des Godorf-Urteils vom 19.02.2015 wurde dem Vorhabenträger mitgeteilt, dass Gegenstand des wasserrechtlichen Verfahrens nur die Belange des eigentlichen Hafenbeckens einschließlich des dazu und für die anschließenden Landflächen erforderlichen Erdaushubes sind.

Überarbeitung erforderlich

Zunächst wurde die Bauleitplanung bei der Gemeinde Hünxe durchgeführt, um die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen. Darauf aufbauend hat der Vorhabenträger im September 2016 und zuletzt im Januar 2017 seine Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf aktualisiert. Die interne Prüfung der Antragsunterlagen durch die Bezirksregierung hat ergeben, dass eine Überarbeitung erforderlich ist. Dies wurde dem Vorhabenträger mitgeteilt. Erst mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen kann das Anhörungsverfahren NRW durchgeführt werden.“

Gutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Firma Nottenkämper teilte gestern auf Anfrage mit: „Die von der Bezirksregierung Düsseldorf angesprochene erforderliche Vervollständigung der Antragsunterlagen betrifft insbesondere eine Aktualisierung der Gutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese müssen immer auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Wir sind seit geraumer Zeit bemüht, diesbezüglich eine persönliche Besprechung mit dem für die umweltfachlichen Belange bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständigen Dezernat 51, gemeinsam mit dem für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zuständige Dezernat 54 zu vereinbaren.

Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dezernate 51 und 54 sollte ein Arbeitsprogramm im Sinne einer klaren Festlegung der aus Sicht der Fachbehörden erforderlichen Aktualisierungen formuliert werden, das uns in die Lage versetzen sollte, die Planfeststellungsantragsunterlagen noch in diesem Jahre zu aktualisieren/ zu vervollständigen. Bislang hat ein solches Gespräch – COVID 19 -bedingt – nicht stattgefunden. Sie dürfen aber versichert sein, dass wir mit Nachdruck an der Thematik arbeiten, um die Genehmigung für den geplanten Hafen ´Egbert-Constantin sobald wie möglich zu erwirken.“ H.Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.