Am Sonntag findet die Stichwahl der Landratskandidaten statt. Die Gemeindeverwaltung Schermbeck verweist dazu auf folgende coronabdingte Schutzmaßnahmen.
Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bittet die Gemeindeverwaltung die Wähler/innen die Abstands- und Hygieneregeln am Wahlsonntag einzuhalten.
Dazu zählt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen. Zur Kennzeichnung der Stimmzettel sollte nach Möglichkeit ein eigener Stift mitgebracht werden. Am besten eignet sich ein Kugelschreiber oder Tintenstift. Ein radierfähiger Stift darf nicht verwendet werden.
Bei nachgewiesener und plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag um 15 Uhr ausgestellt werden.
Das Wahlamt erreichen Sie daher am Samstag, 26.09.2020, von 8.30 bis 12 Uhr und am Stichwahlsonntag ab 7.30 Uhr unter den Rufnummern 02853/910-203 und 02853/910-210.
Sie könnten das Wahlamt auch per Mail unter [email protected] erreichen. Bitte geben Sie hier unbedingt Ihre telefonische Erreichbarkeit an.