Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen Mitarbeiter des Kreises Wesel und Nottenkämper
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
auf Ihrer Infoveranstaltung am 23. September 2018 hat Ihr Haus mehrfach betont, dass die Firma Nottenkämper Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt. Herr Fastring sagte dazu: „Der Betreiber hat nach wie vor unser Vertrauen.“
Nun berichten die Medien über neue Umweltdelikte und einen möglichen Anfangsverdacht gegen einen Mitarbeiter Ihres Hauses wegen Bestechlichkeit.
Erlauben Sie uns daher folgende Fragen mit der Bitte um präzise Beantwortung (bitte keine abstrakten Verweise zu Ihrer Homepage):
- Laut aktuellen Presseberichten kommen drei Mitarbeiter als mögliche „Leistungsempfänger“ im Rahmen der Bestechungsvorwürfe in Frage. Haben Sie mittlerweile mit diesen drei Mitarbeitern Gespräche geführt und sich deren Unschuld zusichern lassen? Sind diese Mitarbeiter weiterhin mit der Aufsicht der Fa. Nottenkämper (Überwachung der Nachsorge bei den Tongruben) betraut?
- Haben Sie die verwaltungsrechtlichen Vorgänge dieser drei Mitarbeiter aus der Vergangenheit, bezogen auf die Firma Nottenkämper, vorsichtshalber einer internen Untersuchung zugeführt, um mögliche Gegenleistungen Ihrerseits zu identifizieren (z.B. Verhandlungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Betreiber, einzelne Genehmigungen)?
- Zum 29.12.2015 gab es bei Nottenkämper die Umfirmierung von einer OHG zu einer GmbH & Co. KG. Als persönlich haftende Gesellschafter sind die Herren Hermann und Bernhard Nottenkämper ausgeschieden und wurden durch die Hermann Nottenkämper Verwaltungs GmbH ersetzt. Es erfolgte damit die Verlagerung von einer bisher bestehenden persönlich unbegrenzten auf eine durch eine Kapitalgesellschaft begrenzten Haftung. In wie weit musste der Kreis Wesel diesem Vorgang bezogen auf die bestehenden Genehmigungen zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Hamlet Schöpgens Matthias Rittmann Dr. Stefan Steinkühler