Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Wesel und des Umweltministeriums NRW
Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben.
Dieser Einschätzung ist eine intensive Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste unter Beteiligung der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck vorausgegangen. Der Kreis Wesel ist die zuständige Naturschutzbehörde für das Wolfsgebiet Schermbeck.
Entnahme nicht zu rechtfertigen
„Wir kommen auf Grundlage der Expertise des Landesumweltamtes, nach eingehender eigener Prüfung und in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium, zu der vorläufigen Einschätzung, dass eine Entnahme der Wölfin Gloria unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen ist“, so Kreis Wesels Landrat Dr. Ansgar Müller.
Müller weiter: „Der Antragsteller hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung der möglicherweise in der Anhörung vorgebrachten Gesichtspunkte wird eine abschließende Entscheidung getroffen werden.“
Herdenschutzmaßnahmen als zumutbare Alternative
Nach vorläufiger Auffassung des Kreises Wesel stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme, bzw. Vergrämung dar. Dazu wird der Antragsteller nun angehört und anschließend geprüft, wo der Kreis weitere Hilfestellung, wie zum Beispiel für das nächtliche Aufstallen, leisten kann.
Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt, eine Tötung ist verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. „Für die Frage einer Entnahme der Wölfin GW 954f im Wolfsgebiet Schermbeck wurde jeder einzelne Fall von Nutztierverlusten geprüft“, erläuterte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen.
„Ziel unserer Naturschutzpolitik ist, zu lernen, mit dem Wolf zu leben und unsere Weidetierhaltung dafür bestmöglich vorzubereiten.
Zitia: Ursula Heinen-Esser
„Zentral für diese Prüfung ist die Frage nach den eingesetzten Herdenschutzmaßnahmen. Es wird dabei deutlich, dass die Tierhalter in Schermbeck ihren Herdenschutz immer weiter optimieren. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Nutztierrisse fand nachweislich auf Weiden statt, an denen der Herdenschutz nicht den konkreten Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen entsprach. Dies wurde uns durch die DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für das Thema Wolf, bestätigt.“
Zuletzt hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck in der Nacht zum 19. Dezember 2019 und in der Nacht zum 24. Dezember 2019 Funde von getöteten Schafen auf Weiden gegeben. An ihnen wurde DNA der Wölfin GW954f nachgewiesen. Seither gab es keinen weiteren Nachweis von Wölfin GW954f.
Ziel der Naturschutzpolitik
Zum Umgang mit dem Wolf generell sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Ziel unserer Naturschutzpolitik ist, zu lernen, mit dem Wolf zu leben und unsere Weidetierhaltung dafür bestmöglich vorzubereiten. In Nordrhein-Westfalen ist künftig mit weiteren Wolfsansiedlungen zu rechen. Deswegen sind wir an die Europäische Kommission herangetreten, um die Förderrichtlinien Wolf zu notifizieren, damit die bestehenden Fördermöglichkeiten auch von den Berufsschäfern genutzt werden können. Zurzeit ist das noch nicht in ausreichendem Maße der Fall.“
Weitere Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen gibt es auf der Internetseite www.wolf.nrw. Hier findet sich eine aktuelle Karte der Wolfnachweise und eine Übersicht der Nutztierrisse in NRW. Kontaktdaten der Luchs- und Wolfsberater in NRW und die Inhalte der „Förderrichtlinien Wolf“ können heruntergeladen werden.
Herdenschutz hilft
Nutztierrisse,
bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt wurde, werden vom
Land auf der gesamten Landesfläche entschädigt. Dies gilt in einem
Wolfsverdachtsgebiet und in einer Pufferzone um ein Wolfsgebiet
unabhängig von der Frage eingeleiteter und umgesetzter
Herdenschutzmaßnahmen. In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet werden
Entschädigungen gewährt, wenn nach einer Übergangszeit
Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.,
Bundesweite
Untersuchungen bestätigen: Einen 100%-Schutz gegen Wolf-Übergriffe
auf Weidetiere gibt es nicht. Durch eine korrekte und flächendeckende
Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen lässt sich eine Reduzierung von
Wolfsübergriffen auf Nutztiere erreichen. Insofern wird
nachdrücklich zu wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen geraten.
In
Wolfsgebieten, Wolfsverdachtsgebieten und Pufferzonen gewährt das
Land Nordrhein-Westfalen den Tierhaltern eine finanzielle
Unterstützung: So werden die investiven Kosten
Herdenschutzmaßnahmen mit 100 Prozent gefördert. Damit bietet
das Land Nordrhein-Westfalen auf rund einem Drittel der Landesfläche
die Möglichkeit einer finanziellen Förderung von
Herdenschutzmaßnahmen an.
Detaillierte
Auskünfte zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen gibt die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Zu den Förderanträgen
beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg,
Münster, Köln und Düsseldorf.