Wichtige Informationen zur bevorstehenden Bundestagswahl

Wichtige Informationen zur bevorstehenden Bundestagswahl am 24.09.2017

Urnenwahl
Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist am 24.09.2017 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Das Wahllokal für den jeweiligen Stimmbezirk ist in der Wahlbenachrichtigung benannt, die jedem Wahlberechtigten übersandt wurde.
Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal ist sehr vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich. Stattdessen kann auch ein anderer Identitätsnachweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, u.a.) im Wahllokal vorgelegt werden.

Wahllokale / Wahlbezirke
Die Schermbecker Wahllokale befinden sich in den gleichen Gebäuden wie bei der Landtagswahl am 14.05. d.J..
Im Stimmbezirk 8.1 –Üfte/Overbeck- wird die sog. „Freiraumscheune Wellmann“, Lofkampweg 64, als Wahllokal genutzt.

Eine Online-Suchhilfe zum Auffinden der Schermbecker Wahllokale wird auch im Internet unter www.schermbeck.de angeboten.

Briefwahl
Antragsformulare für die Briefwahl bzw. für Wahlscheine sind auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Im Internet steht unter www.schermbeck.de ein Online-Briefwahlantrag zur Verfügung. Schriftlich oder persönlich eingereichte Anträge sind i.d.R. vom Wähler eigenhändig im farbig markierten Feld zu unterzeichnen. Briefwahlunterlagen können im Regelfall nur bis Freitag vor der Wahl –22.09.2017- spätestens 18.00 Uhr im Rathaus Schermbeck beantragt werden.
[Nur in besonderen Ausnahmefällen verlängert sich diese Frist bis zum Wahltag um 15.00 Uhr (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder der Wähler wurde aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen].
Grds. kann nur der Wähler selbst die in den letzten Tagen vor der Wahl empfehlenswerte Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro (Rathaus Schermbeck, Weseler Straße 2, Zimmer 130, Sitzungszimmer nahe dem
Rathauseingang) vornehmen. Ausnahmsweise dürfen Briefwahlunterlagen an eine vom Wähler schriftlich bevollmächtigte Person ausgehändigt werden (Mitnahme für max. 4 andere Personen).

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bei dem auf dem roten Wahlbrief genannten Wahlamt bis zum Wahlsonntag (24.09.) spätestens 18.00 Uhr eingegangen sein, um an der Stimmenauszählung teilzunehmen.
Die ausgefüllten roten Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG im Bundesgebiet für den Wähler entgeltfrei an das angegebene Wahlamt zurückgesandt. Damit dieser rote Wahlbrief das Wahlamt noch rechtzeitig erreicht, sollte er –je nach Entfernung zum Zielort- innerhalb des Bundesgebietes vorsichtshalber bis zum 20.09.2017 in einen der Briefkästen der „gelben“ Post eingeworfen werden.
Die an das Wahlamt Schermbeck adressierten Wahlbriefe können am Wahltage auch noch bis 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten -Weseler Straße 2- eingeworfen werden.

Ansprechpartner im Wahlamt Schermbeck
Rainer Eickelschulte, Telefon 0 28 53 / 910 203, Email:
[email protected],
Telefax: 02853/ 910 4 203

Öffnungszeiten des Wahlamtes Schermbeck unmittelbar vor der Bundestagswahl
Donnerstag, den 21.09.2017 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr
bis 18.00 Uhr;
Freitag, den 22.09.2017 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis
18.00 Uhr;
-im Regelfall letzter Tag für Entgegennahme von Wahlschein- (Briefwahl-) Anträgen; [Danach nur noch bei plötzlicher Erkrankung des Wählers oder wenn er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.] Samstag, den 23.09.2017 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag, den 24.09.2017 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sonntag, den 24.09.2017 18.00 Uhr bis Ende der Ergebnisermittlung

Wahlergebnisse / -informationen
Die Schermbecker Wahlergebnisse sind am Wahlabend direkt auf der Internet-Seite „www.schermbeck.de“ abrufbar. Eine automatische Seitenaktualisierung garantiert die zeitnahe Darstellung aller Wahlergebnisse.

Eine öffentlich zugängliche Präsentation der Wahlergebnisse wird am Wahlabend ab 18.00 Uhr auch im Sitzungssaal des Schermbecker Rathauses angeboten.

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