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Wählervereinigung „Bürger für Bürger“-Nein zum Haushaltsplan 2023

Veröffentlicht am

Stellungnahme der Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ zum Haushaltsplan 2023 von Klaus Roth – BfB lehnt den Haus 2023 ab

Da unsere mahnenden Appelle der letzten Jahre weiterhin ungehört geblieben sind, wird die Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ auch in diesem Jahr den Haushaltsplan 2023 ablehnen.

Der Haushalt muss in jedem Jahr nach § 75 GO NRW ausgeglichen sein. „Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt“. Der Haushalt ist seit Jahren nicht ausgeglichen. Daher unterliegen wir dem Haushaltssicherungskonzept seit 2010. Bei Einbringung des Haushaltplans 2016 wurde uns noch suggeriert, dass die „Anwendung der Orientierungsdaten die Gemeinde Schermbeck in die Lage versetzen wird, den Haushaltsausgleich bis zum Ende des Jahres 2019 zu erreichen“.

Bis heute hat die Gemeinde Schermbeck dies nicht geschafft. Der letztmögliche Zeitpunkt, den Haushaltsausgleich darzustellen, ist das Jahr 2023. Nunmehr wird der Ausgleich durch einen massiven Anstieg der Hebesätze erzwungen:

Hebesatz Hebesatz zum Vergleich – 2022 gepl.2023 2023

  • Grundsteuer A 300 % 400 % 314 %
  • Grundsteuer B 495 % 750 % 493 %
  • Gewerbesteuer 460 % 510 % 416 %

Die Gemeinde Schermbeck hat kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabenproblem. Die Steuern und sonstigen Abgaben sind trotz der negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie noch gestiegen:

  • 2019 IST = 18,7 Mill. €
  • 2020 IST = 18,4 Mill. €
  • 2021 IST = 21,6 Mill. €
  • 2022 voraussichtlich = 19,9 Mill. €

Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Kämmerer Steuereinnahmen von 23,1 Mill. € eingeplant.

Wir stimmen dem Bürgermeister zu, dass gewisse Aufwandsarten, wie Energie, Tariferhö-hungen oder auch Ausgaben und Investitionen für die Aufnahme und Versorgung der aufzu-

nehmenden Flüchtlinge, nicht durch die Gemeinde beeinflusst werden können. Tariferhöhungen müssen selbstverständlich weitergegeben werden. Jedoch haben alle Kommunen mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Es wundert daher schon, dass zum Beispiel die Gemeinde Raesfeld, die ebenfalls anteilig Flüchtlinge aufnehmen muss und auch die Wohngeldreform umzusetzen hat, dies mit einem geringeren Personalaufwand erreicht:

Personalaufwendungen Schermbeck Raesfeld (Einwohner ) (13500) (11500)

  • 2020 IST 5,9 Mill. € 3,3 Mill. €
  • 2021 IST 5,7 Mill. € 3,8 Mill. €
  • 2022 Plan 6,7 Mill. € 3,7 Mill. €
  • 2023 Plan 7,0 Mill. €

Der Landrat als Finanzaufsichtsbehörde hat im April 2018 der Verwaltung mitgeteilt, dass die Personalaufwendungen eine wichtige Komponente zur Konsolidierung eines Kommunalhaushaltes sind, denn ohne deutliche Entlastungen bei den Personalaufwendungen kann ein Haushaltssicherungskonzept nicht zum Erfolg geführt werden.

Wir brauchen keine(n) Klimaschutzmanager/In, zumal die Verwaltung mit einem Widerruf des Förderbescheides rechnet (für 2023/24 = 58.000 €) und auch keine weitere Stelle für den kommunalen Ordnungsdienst.

Nicht akzeptieren können wir, dass durch eine eventuelle Anerkennung der Gemeinde Schermbeck als staatlich anerkannter Erholungsort eine Höherstufung des hauptamtlichen Bürgermeisters (von B 3 in B 4 = 550 €/monatlich) und des Stellvertreters (von A 15 in A 16 = ca. 830 €/monatlich) verbunden ist. Nach den geltenden Gesetzen NRW werden Bürger-meister bis 20.000 Einwohner in der Besoldungsgruppe B 3, der allgemeine Vertreter in Besoldungsgruppe A 13/A 14 eingruppiert. Übrigens: Im Haushaltsplan 2023 sind für 2022 bis 2024 insgesamt 21.000 € an Aufwendungen eingeplant zzgl. Aufwendungen für den Nach-druck der Imagebroschüre.

Im Jahre 2017 wurden lediglich bis zum 15.04. an die Ausschussvorsitzenden laut Verordnung die Aufwandsentschädigungen ausbezahlt. Durch Verzichtserklärung der Ausschuss-vorsitzenden erfolgten dann keine Zahlungen mehr bis zum Ende der Wahlperiode im September 2020. Dadurch konnte die Gemeinde Schermbeck durchschnittlich jedes Jahr 10.000 € einsparen.

Im Februar 2022 haben wir erfahren, dass seit der letzten Kommunalwahl im September 2020 die Aufwandsentschädigungen ausbezahlt werden. Alle Ausschussvorsitze, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, werden durch CDU Ratsvertreter besetzt. So erhielt u. a. die Ausschussvorsitzende des Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschusses monatlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung, die z. B. im Jahre 2021 228,50 € x 12 Monate = insgesamt 2.742,00 € jährlich betrug.

In 2021 fanden zwei Ausschusssitzungen statt, am 09.02.21 = 1,5 Std. und am 30.11.21 = 0,5 Std. Der Stundensatz für das Aufrufen der Tagesordnungspunkte und die Durchführung des Sitzungsverlaufs betrug demzufolge 1.371,00 €. Vor dem Hintergrund der Debatte um den Mindestlohn oder der Ankündigung, dass der Haushaltsausgleich 2023 nur durch eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B zu erreichen ist, eine unverantwortliche Verausgabung von Steuergeldern.

Bürgermeister Rexforth hat sich seit seiner ersten Amtseinführung im Jahre 2014 zum Ziel gesetzt, zukünftig die zu 100 % durch die Gemeinde erworbenen Wohnbau-/Gewerbegrundstücke selbst zu erschließen und zu vermarkten. Die (erhoffte) dadurch gewonnene Wertschöpfung soll in den kommunalen Haushalt fließen.

Im Herbst 2018 beschloss der Planungs- und Umweltausschuss einstimmig die Aufstellung von drei Bebauungsplänen.

· Die angedachte Wohnbebauung Freudenbergstraße, auch mit geplanten seniorengerechten Wohnungen, wurde aus den verschiedensten Gründen wieder fallen gelassen.

· Im November 2015 erwarb die Gemeinde das 10.600 qm große Grundstück „Borgskamp“. Heute schreiben wir das Jahr 2023. Wer die Weseler Straße entlang fährt, sieht lediglich ein bisher errichtetes Einfamilienhaus.

· Am 09.11.2019 lautete die Überschrift eines Artikels in der DZ: „Spechort liegt weiter auf Eis“ Erst durch ein in die Wege geleitetes Umlegungsverfahren können dort Grundstücke vermarktet werden. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden den Grundstückspreis erhöhen. Die Gemeinde Schermbeck verfolgt vor allem das Ziel, jungen Familien den Erwerb eines Grundstückes zum Bau eines Hauses zu ermöglichen. Bisher ist keine Vermarktung der Grundstücke erfolgt.

· Im Jahre 2011 war in der Presse zu lesen: Zufrieden blickt der Bürgermeister (Grüter) auf das Gewerbegebiet und vor allem die Erweiterung am Kapellenweg. „Das ist sehr positiv gelaufen. Wir beschäftigen uns damit, wie es weitergehen kann.“ Inzwischen sind mehr als 10 Jahre vergangen. Bürgermeister Rexforth vor einiger Zeit: „Die Planreife der Gewerbegebietserweiterung steht kurz vor dem Abschluss“. Im Augenblick sehen wir dort weiterhin nur eine grüne Wiese.

· Seit mehr als zwei Jahrzehnten wird an einer Umgestaltung und an der Verkehrsreduzierung der Mittelstraße gedoktert. Zahlreiche Planungsfirmen haben sich daran versucht. Eine Menge Planungskosten haben den Haushalt bis heute belastet. Noch nicht genannt worden sind die Investitionskosten, die dieses Vorhaben verursachen wird.

Alle diese vorgenannten Projektionen ohne nennenswerte (Verkaufs)Ergebnisse haben die Haushalte der letzten Jahre mit den entstandenen Aufwendungen für Anlegung der Infra-struktur, Projekt-, Vermessungs-, Gutachter- und Personalkosten durch die Verwaltung und vieles andere belastet. Ein Grund, warum jetzt die Hebesätze bei den Steuern angehoben werden müssen.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass der Bau der Kanuanlegestelle für uns eine freiwillige Leistung darstellt und wir deshalb im Gegensatz zu CDU, SPD und Die Partei den Bau abgelehnt haben. 2009 wurde das Modellprojekt Nachbarschaftsberatung gestartet. In den fast 15 Jahren seines Bestehens wurden schätzungsweise in das Projekt kreisweise mehr als 500.000 € investiert.

Wir, Bürger für Bürger, haben von Anfang an das Projekt ab-gelehnt. Sowohl CDU, SPD, seit der letzten Kommunalwahl Die Partei und für mich überraschend zuletzt auch Bündnis 90 die Grünen haben die entstandenen Ausgaben beschlossen.

Klaus Roth

Bürger für Bürger

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