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Wählergemeinschaft Zukunft Schermbeck: Nein zum Haushalt 2023

Veröffentlicht am

Rede von Thomas Heiske zum Haushaltsentwurf und zur Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Schermbeck für das Haushaltsjahr 2023 in der Ratssitzung vom 07.03.2023

Es gilt das gesprochene Wort

Hiermit nehme ich für die Wählergemeinschaft Zukunft Schermbeck zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf sowie zu den Beschlüssen in den Fachausschüssen über den Haushalt 2023 wie folgt Stellung:
I.
Es ist ein seit vielen Jahren bekanntes Ritual: Der Kammerer bringt seinen Haushaltsentwurf ein, weist mit Nachdruck auf die besorgniserregende Haushaltssituation hin und mahnt entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen an und es geschieht . . . nichts!
Die beschlossenen Maßnahmen bestehen im Wesentlichen darin, an kleinen Stellschrauben zu drehen, um die Einkommenssituation der Gemeinde zu verbessern, ohne dass dies nennenswerte Auswirkungen auf ein zu erwartendes Millionendefizit hätte (Erhöhung der Hundesteuer, Erhöhung der Vergnügungssteuer, bei der Ungewiss ist, wie diese sich dann zu absoluten Zahlen darstellen wird).

Es steht zu befürchten, dass die angekündigte Grundsteuererhöhung die Bürgerinnen und Bürger Schermbecks nachhaltig treffen wird, denn eine Grundsteuererhöhung betrifft letztendlich alle, also nicht nur die Hauseigentümer sondern auch die Mieter. Angesichts der ohnehin angespannten finanziellen Situation der privaten Haushalte hätte eine Grundsteuererhöhung, wie sie aus Sicht der Verwaltung notwendig sein sollte, für einige Bergerinnen und Bürger sogar existenzbedrohende Auswirkungen.

II.
Ein echter Sparwille ist nicht erkennbar. Nennenswerte Vorschläge durch die mittel- und langfristig der Haushalt „ins Reine gebracht werden kann“ sind nicht erkennbar. Beispielhaft sei hier erwähnt die Personalkosten-Entwicklung.
Die Personalkosten haben sich im Zeitraum von 2007 (3,2 Millionen EUR/brutto auf 6,97 Millionen (Planwert)) für das laufende Kalenderjahr entwickelt. Damit haben sich die Personalkosten in dem Betrachtungszeitraum deutlich mehr als verdoppelt. Hier ist dringend ein entsprechendes
Gegensteuern notwendig. Dabei wird doch ein nicht ganz unwesentlicher Teil der finanziellen Mittel in moderne EDV-Technik investiert. Dann stellt sich die Frage, wo die sogenannte „digitale Dividende“ bleibt. Es müssen dringend Wege gefunden werden um die digitale Dividende zu heben, die man bislang
vergeblich gesucht hat. Es bleibt nach wie vor ein Rätsel, warum die Digitalisierung, die in den vergangenen Jahrzehnten im Rathaus Einzug erhalten hat, sich kaum in einer Steigerung der betriebswirtschaftlichen Produktivität der Gemeindeverwaltung niederschlug. Der Systematische und zielgenaue Einsatz modernster EDV-Technik müsste letztendlich zumindest mittelfrist dazu führen,
dass Arbeitsabläufe optimiert und entsprechend Personal eingespart oder optimal eingesetzt werden kann.
Die in der Vergangenheit durchgeführte Schaffung und Etablierung von neuen Stellen, kann nicht dazu führen, dass die Personalkostensituation sich konsolidiert und zwar auch in längerfristiger Hinsicht.

III.
Ein Indiz dafür, wie wenig ambitioniert die Verwaltung in den einzelnen Fachbereichen mit der Aufstellung des Haushaltes ist, ist das Fehlen von Zielen und Kennzahlen. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Kommunalen Finanzmanagements war die Einführung von Kennzahlen. Nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW besteht eine klare Anforderung, den Kommunalhaushalt produktbezogen um Ziele und Kennzahlen zu ergänzen.

Ein Großteil der Kommunen weist dementsprechend auch Kennzahlen aus, die Steuerungsbedeutung erscheint aber häufig als begrenzt. Dabei können Ziele und Kennzahlen als Kontrollinstrument so eingesetzt werden, dass sie einen Mehrwert an Steuerungsinformationen bieten und nicht bloß statistischer Anhang bleiben. Den Kommunen wird in Nordrhein-Westfalen ein

Kennzahlenset an die Hand gegeben. Mit den Kennzahlen können Zeit- und Vergleichsreihen aufgebaut werden. Diese erlauben zeitnah differenzierte Aussagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, die im interkommunalen Vergleich, im Rahmen von Anzeige- und Genehmigungsverfahren oder bei der Erstellung haushaltswirtschaftlicher Sanierungskonzepte eine wichtige Rolle spielen können. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich in § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Bei den im Haushaltsentwurf abgebildeten Produkten finden sich allerdings keine Kennzahlen (zum Beispiel: Seite 187, 197, 203, 213, 217, 229, 239, 255, 267, 271, 283, 291, 297, 309, 325, 364, 373, 391, 397, 405 usw.).

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Weder werden Kennzahlen genannt, noch Produktziele definiert. Damit wird eine wesentliche Zielsetzung des neuen kommunalen Finanzmanagements ignoriert.

IV.
Angesichts des fehlenden Sparwillens und der damit verbundenen -und im Übrigen auch fantasielosen- drohenden Erhöhung der Grundsteuer (und der Gewerbesteuer) kann der Unterzeichner dem Haushalt in der vorgelegten Form nicht zustimmen.
Ich werde daher gegen den vorgelegten Haushaltsentwurf stimmen.
gez.: Thomas M. Heiske
(Rechtsanwalt)

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