Vogelgrippe: Aufhebung der Schutzmaßnahmen in Xanten-Obermörmter
Der erste diesjährige Fall von Vogelgrippe in Nordrhein Westfalen bei einem Wildvogel aus Xanten-Obermörmter ist ausgestanden. Der Kreis Wesel konnte am Dienstag, 20. Dezember, alle Schutzmaßnahmen aufheben. Ein verendeter Bussard war Mitte November im Bereich der Reeser Schanz aufgefunden und untersucht worden. In dem Tier wurde der gefährliche Erreger H5N8 festgestellt. Folge war die Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets bis zu einer Entfernung von mindestens drei Kilometern um den Fundort.
Dagegen bleiben die links- und rechtsrheinischen Schutzgebiete in Wesel und im Xantener Rheinvorland bei Lüttingen bestehen. Die Schutzfristen nach den Funden eines Bussards und eines Sperbers in Diersfordt und Bislich, die ebenfalls infiziert waren, laufen erst nach dem Jahreswechsel ab. Auch insgesamt gibt es keine Entwarnung. Die Zahl der bundesweit gemeldeten Vogelgrippefälle wächst nach wie vor und in dieser Woche hat das Virus in Nordrhein-Westfalen erstmals einen Putenbestand im Kreis Soest erreicht. Die Aufstallpflicht für Geflügel gilt weiterhin.
Die zuverlässige Absicherung von Geflügelbeständen gegen Kontakt mit Wildvögeln und konsequente Hygiene bieten den besten Schutz gegen das Eindringen des Influenzavirus in die Tierhaltungen.