Vier Pferderisse – Entnahme der Wölfe jedoch keine Option

Wölfin Gloria hat Konkurrenz bekommen – Der Rüde des Rudels Wolf GW1587m war erstmals für zwei der vier Übergriffe auf Kleinpferde verantwortlich

Obwohl der Wolf für die Risse verantwortlich ist, sei laut Umweltministerium eine Entnahme von Wölfen weiterhin keine Option – Bei den anderen zwei Rissen konnte keine genetische Analyse abgegeben werden. Ab 1. Dezember werden die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen ausgeweitet

  • Risse durch Wölfe bestätigt
  • Männlicher Wolf Wolf GW1587m
  • zumutbare Alternativen
  • Entnahme der Wölfin ist nicht rechtssicher
  • Förderung ab 1. Dezember 2021 für Schutzmaßnahmen für Pferde
  • Tiere möglichst nachts einstallen
  • Neue Hotline für die Herdenschutzberatung

Rüde des Rudels Wolf GW1587m war erstmals für zwei der vier Übergriffe auf Kleinpferde verantwortlich – Aktuelles Rechtsgutachten benennt Alternativen zur Entnahme. Der Grund: Ab Dezember gelten die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde. Ministerin Heinen-Esser: Ziel ist und bleibt es, Natur- und Herdenschutz in Einklang zu bringen

Das Ergebnis steht fest: Für die am 11., 20. und am 22. Oktober 2021 im Wolfsgebiet Schermbeck gerissenen Kleinpferde (Pony), sowie wie für das am 21. Oktober am Hinterlauf verletzte Pony konnten anhand durch Genetikproben die Wölfe als Verursacher nachgewiesen werden.

Wie das für das Wolfsmonitoring zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nach Analysen des Senckenberglabors für Wildtiergenetik in Gelnhausen mitteilte, konnte für die Übergriffe am 20. und 21. Oktober erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen werden.

Wieder-Pony-vom-Wolf-gerissen-Kehlbiss

Unbekannter Wolf für weitere Wolfsrisse verantwortlicher

Für die Riss-Vorfälle am 11. und 22. Oktober jedoch konnte kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden. Sicher sei laut LANUV allerdings, dass es sich auch hier um Wolfsrisse handelte. Die genetischen Analysen weiterer Rissproben vom 29. Oktober und 3. November seien noch in der Bearbeitung.

Die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hat das Umweltministerium veranlasst, die derzeitige Lage im Wolfsgebiet Schermbeck erneut genau zu prüfen, auch zur Frage der Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen Fragen einer Entnahme.

Das dazu kurzfristig in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liege nunmehr vor und komme zu dem Ergebnis, dass „davon ausgegangen werden (kann), dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind, sodass auch diese Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt ist“.

Laut Gutachten wäre ein Entnahme möglich

In dem Gutachten heißt es: Andererseits zeigt die Häufung der Vorfälle, dass die Wölfe erkannt haben, dass auch andere Tiere als Nutztiere (Schafe) als Nahrungsquelle erreichbar sind. Das lässt indessen noch nicht den Schluss darauf zu, dass sie auch Herdenschutzmaßnahmen überwinden werden und damit ernste wirtschaftliche Schäden an Nutztieren verursachen werden. Denn in erster Linie ist zu vermuten, dass die Wölfe einen relativ leichten Weg gesucht haben, um an Nahrung zu kommen.

Allerdings verweist das Gutachten auch darauf, dass eine Entnahme der Wölfin oder sogar des Rudels möglich sein könne, wenn ein ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden im Einzelfall im Sinne des Naturschutzgesetzes (§ 45) vorliegt, oder wenn ein Wolf nicht landwirtschaftlich gehaltene Weidetiere reißt, soweit diese durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren.

Entnahme schwächt nicht die Population der Wölfe in Deutschland

Während das Bundesnaturschutzgesetz auf den Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland besteht, so heißt es im Hilfsgutachten, dass auch eine Entnahme der Wölfin, um weitere Risse bei Nutztieren sicher zu verhindern, möglich sei. Reiche die alleinige Entnahme der Wölfin nicht aus, könne auch eine Entnahme des Rudels möglich sein. Die Erhaltung der Population sei dadurch nicht gefährdet, da Wölfe in Deutschland eine nicht unerhebliche Populationsdynamik entwickelt haben.

Entnahme ist nicht rechtssicher

Für das Landesumweltamt jedoch wäre eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich, so LANUV. Das Gutachten bestätige somit den Tenor des Urteils des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021.

Zumutbare Alternativen seien weiterhin Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau oder die Nachrüstung einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden.

Förderrichtlinien

Um dies zu ändern werde die Landesregierung künftig auch die Halter von Kleinpferden finanziell unterstützen, um ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. So werde das Landwirtschaftsministerium die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen. Das Ziel sei, ab 1. Dezember 2021 Schutzmaßnahmen auch für diese Weidetiere zu fördern – ähnlich, wie es für Gehegewild, Schaf- und Ziegenhaltung heute schon der Fall ist. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.

Ängste der Betroffen werden sehr ernst genommen

Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Übergriffe seit Oktober dieses Jahres auf Kleinpferde erfüllen uns mit Sorge. Für die betroffenen Tierhalter stellen die Verluste eine schwere emotionale Belastung dar. Wir nehmen die daraus resultierenden Ängste der Betroffenen vor Ort sehr ernst, beobachten die Lage und Entwicklung sehr genau und passen wo erforderlich und möglich unser Wolfsmanagement an. Eine Entnahme von Wölfen in Schermbeck ist nach aktueller rechtlicher Bewertung nicht möglich. Umso wichtiger ist es, die Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend zu zäunen und in den dunklen Tag- und Nachtstunden nach Möglichkeit in einen Stall zu verbringen.“

Land unterstützt Halter

Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten nicht alleine tragen müssen, unterstützt die Landesregierung die Halter auf vielfältige Weise. Neben den erweiterten Förder- und Beratungsangeboten prüft das Ministerium derzeit, wie die Organisationsstruktur auf der Landesebene verstärkt und das Wolfsmanagement optimiert werden kann. Ministerin Heinen-Esser: „Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf so angst- und konfliktfrei wie möglich zu gestalten.“

Info

Zusätzlich wurde bei der Landwirtschaftskammer eine neue Hotline für die Herdenschutzberatung eingerichtet, die u.a. auch zu wolfsabweisenden Zäunen berät.
Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz lautet: 0 29 45 / 98 98 98.