Amtsgericht Wesel lehnte eine Strafverfolgung wegen Beleidigung von Anwalt Heiske ab
Schermbeck. Nur eine halbe Stunde dauerte am Weseler Amtsgericht der Strafprozess, den der Schermbecker Rechtsanwalt Thomas Heiske angestrebt hatte in der Hoffnung, dass ein 25-jähriger Industriekaufmann bestraft werden würde, weil er auf einer Facebook-Seite den Satz gepostet hatte: „Thomas M. Heiske schäm dich du Sau“.
Im September 2020 hatte Heiske bei der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Strafanzeige und gleichzeitig einen Strafantrag gegen den Industriekaufmann gestellt. Weil dieser auch noch an anderer Stelle gepostet hatte, „wer Heiske unterstützt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“, bat Heiske ausdrücklich darum, gegen den 25-Jährigen strafrechtlich zu ermitteln, und zwar so, dass das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden konnte. Auch sollte es nicht möglich sein, auf den Privatklageweg zu verweisen. „Die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten führt hoffentlich dazu, den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuschrecken“, begründete Heiske seine Bitte um ein strafrechtliche Verfolgung. „Es ist die erklärte Intention des Gesetzgebers, stärker gegen Hass und Hetze im Web vorzugehen“, hieß es in der Anklageschrift als weitere Begründung eines Strafprozesses.
Thomas Heiske – Schillernde Persönlichkeit
In der Strafanzeige hatte Heiske komplett vergessen, auch nur andeutungsweise darzustellen, inwieweit sein eigenes Verhalten in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, dass es zu den als Beleidigung empfundenen Äußerungen des 25-Jährigen kommen konnte.
Genau diesen Ansatz wählte der Schermbecker Stephan Proff als Fachanwalt für Strafrecht und als Verteidiger des Angeklagten in seiner etwa fünfzehnminütigen Ausführung. „Um die Äußerung des Angeklagten richtig einordnen zu können, ist es erforderlich, sich mit der schillernden Persönlichkeit des Zeugen Thomas Heiske auseinanderzusetzen“, begründete der Verteidiger seinen Rückblick und fügte hinzu, „seit Jahren fällt der bereits wegen Parteiverrats durch das Landgericht Duisburg verurteilte Zeuge Heiske durch grenzüberschreitende fremdenfeindliche und beleidigende Äußerungen auf.“
Ausschluss von Thomas Heiske aus dem Schermbecker Gemeinderat
Der Verteidiger berichtete, dass Thomas Heiske während seiner Tätigkeit als Ratsmitglied einmal mit großer Mehrheit aus dem Schermbecker Gemeinderat ausgeschlossen wurde, weil er bezüglich seines Wohnsitzes falsche Angaben gemacht hatte. Gegen diesen Ausschluss habe Heiske zwar geklagt, aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe den Ausschluss bestätigt.
Anhand seiner Recherchen in der lokalen Presse und in Online-Medien konnte Stephan Proff dem Gericht zahlreiche Belege zur Schilderung von Heiskes Charakter liefern. „In 2015/2016 führten Thomas Heiskes Äußerungen dazu“, so der Verteidiger, „dass er im Februar 2016 von den Schermbecker Ratsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen von den interfraktionellen Gesprächen ausgeschlossen wurde und die Duisburger Staatsanwaltschaft leitete ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung ein, das später allerdings eingestellt wurde.“
Screenshots als Beweise
Mit einer Auswahl an Screenshots belegte der Verteidiger, dass Thomas Heiske die Bundesregierung als „Bande um Merkel & Co“ bezeichnete, dass er Flüchtlingshelfer als „dumme Trottel“, als „Vollidioten“ und „als gehirnamputierte Gutmenschen“ bloßstellte. Heiske beleidigte seinen Parteifreund Thomas Bolte als „armselige Kreatur“. Den Kanzleramtsminister Peter Altmaier bezeichnete er als einen „adipösen Fettwanst“.
Einem Facebook-User, der an Heiske Kritik geübt hatte, bescheinigte der für die Wählergemeinschaft „Zukunft Schermbeck“ amtierende Ratsherr Thomas Heiske, ein „armseliger kleiner schwanzloser Pisser“ zu sein. Verschwiegen hatte Heiske auch in seiner Strafanzeige, dass er vom „Schiedsgericht der Landes-FDP vorläufig aus der Partei ausgeschlossen“ wurde.
Öffentliche Beschimpfung
Stephan Proff erinnerte daran, dass Thomas Heiske im November 2019 den Angeklagten wie folgt öffentlich schriftlich beschimpft hatte: „Du armselige kleine Hohlbirne, möchtest du mit mir einen Termin vereinbaren, dann können wir uns über Nullnummern gerne mal unterhalten. Mal sehen, ob deine Fresse dann noch genauso groß ist wie deine PC-Taste.“
Als Heiske im August 2020 dem Politiker Gregor Gysi eine extrem menschenverachtende Formulierung in den Mund gelegt hatte, schrieb der Angeklagte auf Facebook den Satz „Thomas M. Heiske schäm dich du Sau.“
„Nachdem, was ich gehört habe, könnte ich mir vorstellen, nach dem § 153 der Strafprozessordnung vorzugehen“, schlug der Vorsitzende Richter Neddermeyer vor. Der Paragraf besagt, dass mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren eingestellt werden kann. Ohne Diskussionen wurde das Verfahren eingestellt. Die Gerichtskosten muss der Steuerzahler übernehmen. H.Sch.
Info:
Vor der Tür des Gerichtssaales 219 gratulierten ein paar Freunde dem von Thomas Heiske angeklagten Industriekaufmann. „Eine solche menschenverachtende Handlungsweise kann man sich nicht gefallen lassen“, bewertete der Verteidiger Stephan Proff das Verhalten Thomas Heiskes. Dessen Postings im Netz seien „abstoßend und eines Rechtsanwaltes unwürdig.“