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Teilgenehmigung für Austonung in Schermbeck

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Kreis Wesel genehmigt Austonung für zwei Baufelder

Schermbeck. Der Kreis Wesel hat eine Teilgenehmigung für die geplante Deponie Eichenallee erteilt. Sie betrifft die Austonung der ersten beiden Baufelder, die von der Hermann Nottenkämper OHG beantragt wurde.

Die Genehmigung basiert auf dem vorliegenden Verfahren zur Rohstoffgewinnung in der Lagerstätte sowie zur späteren Errichtung und zum Betrieb der Deponie. Über die vollständige Genehmigung der Deponieanlage sowie weiterer zugehöriger Anlagenteile soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

In unmittelbarer Nähe zu der bereits bestehenden Abgrabung und deren Verfüllung möchte die Firma Nottenkämper eine neue Abgrubung beginnen, die anschließend mit Deponiematerialien verfüllt werden soll. Luftbild Scheffler
In unmittelbarer Nähe zu der bereits bestehenden Abgrabung und deren Verfüllung möchte die Firma Nottenkämper eine neue Abgrubung beginnen, die anschließend mit Deponiematerialien verfüllt werden soll. Luftbild Scheffler

Nach Durchführung des Scopingtermins (Vertreter verschiedener Behörden treffen sich dort bereits mit den nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden und eingeladenen Experten), Offenlegung und Erörterungstermin gibt es keine Gründe mehr für die Versagung der Teilgenehmigung.

Die Teilgenehmigung umfasst die Rodung, das Freilegung der Tonoberfläche und die Austonung auf ca. 3,5 ha. Enthalten sind auch die zum Betrieb der Austonung erforderlichen Einrichtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers und die Schaffung eines Ersatzbiotopes und Retentionsbereiches.

Es erfolgt eine ökologische Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen, damit die landschafts- und artenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Zur Absicherung öffentlicher Interessen legt die Teilgenehmigung fest, dass bei Versagung der Genehmigung für die Deponie Eicheallee zwingend die Verfüllung der Grube mit unbelastetem Boden und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes inklusive der Bewaldung vorgegeben ist. Diese Forderungen werden durch eine vom Antragsteller zu erbringende Sicherheitsleistung gewährleistet. H.Sch.

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