Der Kreis Wesel hat jetzt eine Teilgenehmigung zur Austonung der ersten zwei Baufelder der von der Hermann Nottenkämper OHG beantragten Deponie Eichenallee in Schermbeck erteilt.
Auf Grundlage des beantragten Verfahrens zur Austonung der Lagerstätte und zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie Eichenallee wurde diese Teilgenehmigung erteilt. Die Entscheidung über die Deponie Eichenallee sowie über Anlagen, die der Deponie dienen, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach Durchführung des Scopingtermins (Vertreter verschiedener Behörden treffen sich dort bereits mit den nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden und eingeladenen Experten), Offenlegung und Erörterungstermin gibt es keine Gründe mehr für die Versagung der Teilgenehmigung.
Die Teilgenehmigung umfasst die Rodung, das Freilegung der Tonoberfläche und die Austonung auf ca. 3,5 ha. Enthalten sind auch die zum Betrieb der Austonung erforderlichen Einrichtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers und die Schaffung eines Ersatzbiotopes und Retentionsbereiches.
Es erfolgt eine ökologische Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen, damit die landschafts- und artenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Zur Absicherung öffentlicher Interessen legt die Teilgenehmigung fest, dass bei Versagung der Genehmigung für die Deponie Eicheallee zwingend die Verfüllung der Grube mit unbelastetem Boden und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes inklusive der Bewaldung vorgegeben ist. Diese Forderungen werden durch eine vom Antragsteller zu erbringende Sicherheitsleistung gewährleistet. H.Sch.