Eva-Maria Zimprich (Foto) , die Vorsitzennde des Tanzclubs „Grün-Weiß“ Schermbeck lädt zur Jugendversammlung ein, die am Montag (18.März) um 18.30 Uhr in der Akademie, Maassenstraße 79, beginnt.
1. Begrüßung durch den Jugendwart ( zur Zeit im Amt Carolin Schulte-Loh ) – Das Jahr im Rückblick.
2. Wahl des Jugendsprechers (zur Zeit im Amt Franziska Alda – muss unter 18 Jahre alt sein!)
3. Wahl des Jugendwartes – muss über 18 Jahre alt sein!
4. Verschiedenes. Wünsche – Anregungen. Macht Euch bitte dazu vorher schon Gedanken.
5. Ehrungen :
Für 10-jährige Mitgliedschaft werden geehrt:
Annkathrin Moschüring
Anna Schwalenberg
Für 15-jährige Mitgliedschaft wird geehrt:
Susanne Triptrap
Alle Kinder und Jugendlichen weredn gebeten, an der Jugendversammlung teilzunehmen. Als Jugendliche gelten alle Mitglieder unter 18 Jahren!
Die Hauptversammlung beginnt am selben Tag um 19:30 Uhr in der Akademie, Maassenstraße 79
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Feststellung der termingerechten Einladung
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung 2012 ( als Tischvorlage )
4. Bericht über 2012
5. Vorschau auf 2013
6. Bericht des Kassierers (stellvertretend Fr. Ursula Heistrüvers )
7. Bericht der Kassenprüfer Lothar Meyer und Rainer Gertzmann
8. Entlastung des Vorstandes
9. Wahlen:
§ Wahl der/des 2.Vorsitzenden zur Zeit im Amt Doris Hecheltjen-Niesen (Amtaufgabe)
§ Wahl des Kassierers (Amt ist zur Zeit frei)
§ Wahl des Sportwarts (kommissarisch Marcell Belles für Dirk Klingelhöfer )
§ Wahl von zwei Beisitzern (Heike Schulte-Loh, Anja Kamp)
§ Ein Kassenprüfer NEU! Ersatz für Rainer Gertzmann
10. Anträge
11. Verschiedenes
12. Ehrungen
Für 10-jährige Mitgliedschaft wird geehrt: Esther Schlamann
Für 15-jährige Mitgliedschaft werden geehrt: Miriam Hötting, Marion Olbing
Für 20-jährige Mitgliedschaft werden geehrt: Tanja Flade, Christina Huffmann
Wir bitten die zu ehrenden Personen an der Versammlung teilzunehmen oder sich vorher abzumelden.
Wahlen bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden erwachsenen Mitglieder. Stimmrecht haben nur aktive oder passive Mitglieder. Anträge an den Vorstand sind mindestens 3 Werktage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Nach der Hauptversammlung ist normales Training für den Gesellschaftskreis geplant.