Stellungnahme LANUV: Kein sicheres Monitoring durch Dritte

Das gestrige Verhalten von ehrenamtlichen Mitarbeitern nach einem Tierriss in Schermbeck-Besten sorgt derzeit für großen Unmut beim Bürgerforum Gahlen Wolf.

Die Monitoringvorgaben können durch die Anwesenheit von Dritten nicht sicher durchgeführt werden, erklärt der Pressesprecher Wilhelm Deitermann zu den Vorfällen am Dienstag nach dem Riss in Schermbeck-Besten.

Laut BFG Wolf verweigerten zwei Wolfsberater einen Riss aufzunehmen und zu dokumentieren. Gleichzeitig verwiesen die Wolfsberater darauf, dass keine Fotos und Videos gemacht werden dürfen. Falls doch, seien diese zu löschen.

Zu dem Gesamtvorfall und den Vorwürfen teilt der Pressesprecher Wilhelm Deitermann auf Nachfrage der Redaktion folgendes mit:

Luchs- und Wolfsberater/-innen in NRW sind als Beauftragte des LANUV tätig (im Sinne des §73 LNatSchG). Teilweise übernehmen sie diese Funktion ehrenamtlich in ihrer Freizeit, teilweise können sie diese Arbeiten in ihrer dienstlichen Tätigkeit (z.B. als Mitarbeitende des Landesbetriebs Wald und Holz NRW) leisten.

Sie haben keine hoheitlichen Funktionen, tätigen jedoch wichtige Serviceleistungen für die betroffenen Nutztierhalter bei möglichen Wolfsrissen.

Dritte vor Ort

Richtig sei auch, dass der Tierhalter gestern durch das LANUV auf die besonderen Umstände der Dokumentation in der Corona-Pandemie hingewiesen wurde. Der Tierhalter habe zugesagt, diese Bedingungen einhalten zu können. Trotzdem seien laut Deitermann Dritte am Ort des Geschehens gewesen.

Dazu Wilhelm Deitermann: „Dritte am Ort des Geschehens können nicht nur auf Grund der zu einhaltenden Coronavorschriften problematisch sein. Eine Begehung der Flächen durch Dritte vor Eintreffen der Luchs- und Wolfsberater/-innen kann wertvolle Spuren verwischen. Die Luchs- und Wolfsberater/-innen in NRW können ihre Funktionen daher nur ausüben, wenn vor Ort sichergestellt ist, dass außer dem Tierhalter die betroffenen Flächen nicht durch Dritte betreten werden“.

Recht am Bild und keine Entschädigung

Zu dem Vorwurf, dass die anwesenden Dritten versucht hätten Fotografien und/ oder Videos von den beiden Wolfsberatern gegen deren Willen anzufertigen, erklärt der Pressesprecher: „Hier gilt das Recht am Bild, dass keine Bilder oder Videoaufnahmen gegen den Willen der Betroffenen aufgenommen werden dürfen“, so Deitermann. All dies habe dazu geführt, dass sich das LANUV dazu entschieden habe, die Dokumentation vor Ort abzubrechen. Diese Situation sei äußerst bedauerlich – vor allem für den betroffenen Tierhalter. Eine mögliche Entschädigung kann so nicht sichergestellt werden.

Aufnahmen von Rissvorfällen nur durch den betroffenen Tierhalter

„Es gab in der Vergangenheit bereits mehrere Fälle, in denen die sachgerechte Dokumentation im Sinne der bundesweiten Monitoringvorgaben durch die Anwesenheit von Dritten nicht sicher durchgeführt werden konnte. In solchen Fällen sind die Luchs- und Wolfsberater/-innen in NRW angehalten, die Dokumentation abzubrechen. Um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern ist es wichtig im Sinne der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, dass die Aufnahme von Rissvorfällen nur durch den betroffenen Tierhalter und nicht weitere interessierte Personen begleitet werden“, fügt Wilhelm Deitermann erklärend hinzu.

Erreichbarkeit

Das LANUV ist durchgängig erreichbar, der aktuelle Fall wurde weder bei der LANUV-Zentrale noch bei der Nachrichtenbereitschaftszentrale gemeldet. Für eine zügige Bearbeitung von Nutztierrissen, sollten sich betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter werktags an das LANUV unter der Telefonnummer 02361-305-0 wenden.

Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende steht die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter der Telefonnummer 0201-714488 zur Verfügung.