Staatsanwalt sagt im Ölpelletskandal als Zeuge aus

Warum wurde nicht konsequent gegen die BP ermittelt? Diese Frage stellt sich der Ortsband Bündnis90/Die Grünen

Im Prozess um den Schermbecker Ölpelletskandal hat mittlerweile einer der ermittelnden Staatsanwälte, gegen den der BUND Kreisgruppe Wesel und Bündnis 90/Die GRÜNEN Schermbeck Strafanzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung erstattet hatten, vor dem LG Bochum als Zeuge ausgesagt.

Danach soll der derzeit angeklagte R., Betriebsleiter des RZB, nachdem ihm das Ausmaß des Umweltskandals bewusst wurde, die Annahme von 186 (!) weiteren Stoffen wegen Grenzwertüberschreitungen beim RZB abgelehnt haben.

Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass diese Abfälle bis zum Zeitpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum RZB geliefert wurden und somit von dort auch letzten Endes in die Tongrube Nottenkämper gelangt sind. Außerdem soll der Staatsanwaltschaft der Mitschnitt eines Telefonats vorliegen, in dem der in einem anderen Verfahren verfolgte, ehemaligen Prokurist der Fa. Nottenkämper den Chef der Firma Nottenkämper über die Ablagerung bedenklicher Stoffe informierte.

Dabei sagte der ehemalige Prokurist auch aus, die Kontrolleure der zuständigen Kreisverwaltung Wesel sich stets vorher angemeldet hätten.

Dies wirft die Frage auf, warum die Staatsanwaltschaft, wie bereits im Fall der BP, keine Ermittlungen gegen diesen Täterkreis eingeleitet hat. Bereits im Fall des Gahlener Abfallmaklers H., der im letzten Jahr vor dem LG Bochum verhandelt wurde, hatte der Vorsitzende Richter Dr. van den Hövel sein Unverständnis hierüber zum Ausdruck gebracht und die Frage aufgeworfen, warum auf der Anklagebank nicht auch Mitarbeiter der BP sitzen.

Offenlegung sämtlicher Ermittlungsberichte

Wir fordern die Staatsanwaltschaft eindringlich auf, sämtliche Ermittlungsergebnisse offen zu legen und mitzuteilen, wer, wann, welche und wie viele Materialien in die Tongrube Nottenkämper geliefert hat!

Werden die Ermittlungen in Richtung Nottenkämper und BP nun wiederaufgenommen, nachdem die vom LG Bochum vernommenen Gutachter die Einstellungsbegründungen der Staatsanwaltschaft als unzutreffend verworfen haben?

Warum wurde nicht konsequent gegen die BP ermittelt?

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bestärkt uns auch darin, die Strafanzeigen gegen die seinerzeit ermittelnden Staatsanwälte aufgrund dieser neuen Informationslage zu erneuen.