Entnahme Wölfin GW954f: Kreis Wesel legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein
Wie der Kreis Wesel heute mitteilt, wird auf die aktuelle gerichtliche Entscheidung hinsichtlich einer Entnahme der Wölfin Gloria Bezug genommen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 17. Januar 2024 entschieden, die Allgemeinverfügung zur Entnahme der Wölfin GW954f auszusetzen.
Kritik an Bund e. V.
Diese gerichtliche Entscheidung hat nicht nur Kritik von Seiten der Organisation Weidezone e. V. (wir berichteten) hervorgerufen. Im Fokus der Kritik stand BUND e. V., der gegen die Gründe einer Entnahme des Wolfes argumentierte. Nun zeigt sich auch der Kreis Wesel selbst nicht bereit, diese Entscheidung ohne Weiteres zu akzeptieren.
Kreis Wesel legt offiziell Beschwerde ein
Nach intensiver Abstimmung mit dem Landesumweltministerium legte der Kreis Wesel am 22. Januar (Montag) 2024 offiziell Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsbericht Münster ein. Die detaillierte Begründung der Beschwerde wird aktuell in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium ausgearbeitet. Der Kreis Wesel bekräftigt sein Engagement in dieser Angelegenheit und plant, sachstandsbezogene Updates zur Verfügung zu stellen, sobald weitere Informationen verfügbar sind.
Rückblick
In dem Rechtsstreit geht es um eine Einzelfallentscheidung des Kreises Wesel aus dem vergangenen Dezember. In einer sogenannten Allgemeinverfügung wurde der Abschusses der Wölfin „Gloria“ ausnahmsweise genehmigt. Normalerweise unterliegen Wölfe in Deutschland strengen Schutzbestimmungen. Der Kreis Wesel rechtfertigte den Abschuss damit, dass die Wölfin bereits erheblichen Schaden unter Weidetieren verursacht hatte.