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Sonntag, September 24, 2023
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Schulleiter Norbert Hohmann geht in Rente – Nachfolger gesucht

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Fotos: Lea Marie Kenfeld (archiv) und Benner, Montage Petra Bosse

Seit 2006 ist Norbert Hohmann Schulleiter der Gesamtschule Schermbeck. Seit dem Bestehen der Schule gab es in 34 Jahren nur zwei Schulleiter. Nun steht aber der dritte Wechsel an.

Nach dem Schuljahr im Sommer und nach 17 Jahren nimmt Norbert Hohmann Abschied aus dem aktiven Berufsleben in Schermbeck. Beliebt ist die Gesamtschule auch in den Nachbarorten wie Dorsten und Raesfeld-Erle.

2019 feierte die Gesamtschule ihr 30-jähriges Bestehen. Die Schule im Wandel der Zeit hat in seinen 17 Jahren der Schulleiter in Schermbeck hautnah erlebt. Die Gesamtschule in Schermbeck feierte im Jahr 2019 ihr 30-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung 1989 hat es nur zwei Schulleiter gegeben. Nach Klaus Müller übernahm am 22. Juni 2006 der 49-jährige Norbert Hohmann, geboren in Essen, die Leitung der Schule. Hohmann war zuvor an der Gesamtschule in Duisburg-Beck tätig.

Stelle öffentlich ausgeschrieben

Mittlerweile ist die Schulleitung für die Gesamtschule Schermbeck auch durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW ausgeschrieben.

Gesucht wird für die Schule mit mehr als 1100 Schülern sowie rund 104 Lehrpersonen mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe und mit voll ausgebauter Sekundarstufe I eine neue Leitung.

Bewerben können sich Angehörige der Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2 (ehemals höherer Dienst) – verbeamtete Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A15 bzw. vergleichbare Beschäftigte der Entgeltgruppe EG 15.

Bei dem Bewerbungsverfahren für Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden nur Bewerber berücksichtigt, die das Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen bestanden haben oder bereits ein entsprechendes Amt innehaben (oder innehatten). Für eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren reicht es aus, dass das EFV bereits fest terminiert ist. 

Besonderheit

Eine Besonderheit gibt es: Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bewerbungsberechtigt sind Lehrkräfte, die das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben bzw. zum EFV angemeldet sind (die Anmeldebestätigung ist der Bewerbung beizufügen), Versetzungsbewerber im entsprechenden Amt oder Lehrkräfte die bereits das leitende Amt innehaben, oder hatten. Dafür sei jedoch laut Ministerium eine dienstliche Beurteilung erforderlich.

Die Besetzung der Stelle ist ab dem 01.08.2023 möglich. Eine Beförderung ist, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit ist ebenfalls ab den 01.08.2023 möglich.

Bewerbungsschluss ist der 10.02.2023

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