Im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Bebauungsplan Nr. 48 „Wohnanlage am Mühlenbach“ in der Zeit vom 22.01.2013 bis zum 22.02.2013 einschließlich im Rathaus (Zimmer 322) der Gemeinde Schermbeck zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die weiteren Hinweise zu dieser öffentlichen Auslegung sind im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Schermbeck am 14.01.2013 veröffentlicht worden. Der (verkleinerte) Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes, der Entwurf der überarbeiteten Begründung, die erstellten Fachbeiträge und Gutachten, sowie die bereits angeführte Bekanntmachung können auf der gemeindlichen Homepage (www.schermbeck.de) eingesehen werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck nur eine zusätzliche Information für interessierte Bürger und Betroffene darstellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schermbeck. H.Sch.