Einsichtnahme im Rathaus bis zum 22. Februar möglich
Schermbeck. Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Bebauungsplan Nr. 48 „Wohnanlage am Mühlenbach“ in der Zeit vom 22. Januar bis zum 22. Februar 2013 einschließlich zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Schermbeck (Zimmer 322) aus.
Unterlagen auch online verfügbar
Neben dem gedruckten Entwurf im Rathaus stehen weitere Informationen auch online bereit. Auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck (www.schermbeck.de) sind der verkleinerte Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplans, die überarbeitete Begründung, Fachbeiträge und Gutachten sowie die amtliche Bekanntmachung einsehbar.
Die Veröffentlichung zur öffentlichen Auslegung erfolgte bereits am 14. Januar 2013 im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Schermbeck.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck nur eine zusätzliche Information für interessierte Bürger und Betroffene darstellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schermbeck. H.Sch.























