Kreiswahlleiter Lars Rentmeister gibt folgenden Zwischenstand (7.5.2014) bei den Wahlberechtigtenzahlen und Briefwahlanträgen im Kreis Wesel bekannt:
Europawahl, Stand 7.5.2014
Gemeinde Wahlberechtigte Briefwahlanträge in %
Alpen 10.293 875 8,50
Dinslaken 53.057 3.189 6,01
Hamminkeln 21.443 1.732 8,08
Hünxe 11.432 1.120 9,80
Kamp-Lintfort 28.025 1.454 5,19
Moers 78.617 4.524 5,75
Neukirchen-Vluyn 21.305 1.300 6,10
Rheinberg 24.823 1.330 5,36
Schermbeck 11.310 1.164 10,29
Sonsbeck 6.819 415 6,09
Voerde 29.228 2.393 8,19
Wesel 47.369 2.971 6,27
Xanten 17.042 1.391 8,16
Kreis Wesel 360.763 23.858 6,61
Kreistagswahl, Stand 7.5.2014
Gemeinde Wahlberechtigte Briefwahlanträge in %
Alpen 10.792 877 8,13
Dinslaken 55.281 2.410 4,36
Hamminkeln 22.539 1.742 7,73
Hünxe 11.848 1.128 9,52
Kamp-Lintfort 29.610 1.474 4,98
Moers 83.116 4.346 5,23
Neukirchen-Vluyn 22.746 1.315 5,78
Rheinberg 26.136 1.314 5,03
Schermbeck 11.794 1.175 9,96
Sonsbeck 7.330 422 5,76
Voerde 30.477 2.410 7,91
Wesel 49.853 2.983 5,98
Xanten 18.178 1.397 7,69
Kreis Wesel 379.700 22.993 6,06
Wahlberechtigte, die im Vorfeld der Wahl umziehen, werden bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen unterschiedlich behandelt. Dies liegt an den unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen der beiden Wahlen sowie daran, dass der Inhalt der Stimmzettel für die Europawahl in ganz NRW identisch ist, für die Kommunalwahlen hingegen stehen in jedem Wahlbezirk andere Bewerber/innen auf dem Stimmzettel.
Bei der Kommunalwahl werden Personen bei Wohnungswechsel bis zum 09.05.2014 (16. Tag vor der Wahl) von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks aufgenommen, und sie können nur dort wählen.
Bei der Europawahl hingegen wurden Personen, die nach dem 20.4.14 (35. Tag vor der Wahl) umgezogen sind, nicht von Amts wegen in das Wählverzeichnis des neuen Wahlbezirks aufgenommen. Es bestand lediglich bis zum 4.5.14 die Möglichkeit, auf Antrag in das Wählverzeichnis des neuen Wahlbezirks aufgenommen zu werden. Nach Ablauf dieser Frist gibt es für die Europawahl keinen Veränderungsdienst mehr, der an Wohnungsverlegungen anknüpft.
Um zu vermeiden, dass man unter Umständen in zwei verschiedene Wahllokale gehen muss, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen die beste Möglichkeit.