StartRatgeberReisen, Überweisen, Patientenakte: Was sich im Oktober 2025 ändert

Reisen, Überweisen, Patientenakte: Was sich im Oktober 2025 ändert

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Der Oktober 2025 bringt gleich mehrere Neuerungen mit sich – von strengeren Regeln bei der Ein- und Ausreise über schnellere Banküberweisungen bis hin zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte. Und nicht zu vergessen: Am Monatsende wird wieder an der Uhr gedreht.

Oktober 2025
Grafik: Borgwardt

Neues Ein- und Ausreisesystem startet

Am 12. Oktober 2025 nimmt am Flughafen Düsseldorf das Europäische Entry-Exit-System (EES) seinen Betrieb auf. Es wird schrittweise auf weitere Flughäfen ausgeweitet. Das EES gilt für Menschen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die für einen Kurzaufenthalt ins Schengen-Gebiet reisen dürfen.
Ihre Ein- und Ausreisen werden künftig zentral und digital erfasst. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger ändert sich dagegen nichts. Ziel des Systems ist es dabei, die Grenzkontrollen effizienter und sicherer zu machen.

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Überweisungen in Echtzeit

Ab dem 9. Oktober profitieren alle Bankkundinnen und -kunden im Euro-Raum von einer weiteren Erleichterung: Überweisungen müssen künftig in Echtzeit ausgeführt werden – und das ohne zusätzliche Kosten. Möglich macht dies eine neue EU-Verordnung. Außerdem ist eine Empfängerprüfung verpflichtend: Die Bank muss abgleichen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers zusammenpassen. Das erhöht zudem die Sicherheit bei Überweisungen.

Elektronische Patientenakte wird Pflicht

Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens erfolgt am 1. Oktober: Ab diesem Tag sind Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

Die ePA ermöglicht es Patienten, ihre wichtigsten Gesundheitsdaten jederzeit digital einzusehen. Befunde, Medikationspläne oder Arztberichte sind dadurch zentral abrufbar. Ärzte und Apotheker profitieren von einem besseren Überblick, was etwa das Risiko von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten verringert.

Patienten behalten dabei die Kontrolle: Sie entscheiden selbst, welche Ärztin oder welcher Arzt Zugriff auf ihre Daten erhält. Alle Informationen werden zudem auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert und unterliegen strengen Datenschutzvorgaben.

Zeitumstellung nicht vergessen

Zum Monatsende heißt es dann wieder: eine Stunde länger schlafen. In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober werden die Uhren von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt – die Winterzeit beginnt.

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