Die Gemeinde Schermbeck hat das Haushaltsjahr 2025 mit einem Fehlbetrag von rund 1,09 Millionen Euro abgeschlossen. Der Rat soll den Jahresabschluss feststellen und den Fehlbetrag aus der Ausgleichsrücklage decken.
Rat entscheidet über Jahresabschluss 2025
Der Rat der Gemeinde Schermbeck befasst sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Juli 2026, mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025. Nach dem Beschlussvorschlag soll der Jahresabschluss in der Form des vorgelegten Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon festgestellt und beschlossen werden.
Außerdem soll der Rat entscheiden, dass der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.091.902,64 Euro durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird.
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 wurde nach Angaben der Verwaltung am 22. Juni 2026 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Da die Gemeinde Schermbeck keine örtliche Rechnungsprüfung hat, wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Die Prüfung erfolgte durch die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese habe für den Jahresabschluss 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Damit habe die Prüfung keine Einwendungen ergeben, die einer Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen würden.
Rechnungsprüfungsausschuss prüft vorab
Vor der Entscheidung im Rat befasst sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 16. Juli 2026 mit dem Jahresabschluss. Der Ausschuss soll sich dem Ergebnis der Prüfung anschließen. Der Bestätigungsvermerk soll anschließend durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet werden.
Fehlbetrag wird aus Rücklage gedeckt
Der Jahresabschluss weist für 2025 einen Fehlbetrag von 1.091.902,64 Euro aus. Dieser soll nicht durch zusätzliche Maßnahmen gedeckt werden, sondern durch die Ausgleichsrücklage.
Die Ausgleichsrücklage dient im kommunalen Haushalt dazu, Fehlbeträge auszugleichen. Dadurch kann der Haushalt rechnerisch ausgeglichen werden, sofern ausreichend Mittel in der Rücklage vorhanden sind.
Entlastung des Bürgermeisters vorgesehen
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses soll der Rat dem Bürgermeister außerdem vorbehaltlose Entlastung erteilen. Die Entlastung erfolgt auf Grundlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025.
Der Rat entscheidet darüber in seiner Sitzung am 16. Juli 2026.























