Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage am 30. April 2026 vorberaten. Der Rat soll am 21. Mai 2026 entscheiden.
Alte Geschäftsordnung soll ersetzt werden
Die neue Geschäftsordnung soll am Tag nach dem Ratsbeschluss in Kraft treten. Gleichzeitig soll die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft treten. Sie stammt vom 15. Dezember 1999 und wurde zuletzt am 20. Juni 2023 geändert. Außerdem soll die Verwaltung die technischen Voraussetzungen für digitale und hybride Sitzungen schaffen.
Warum eine neue Geschäftsordnung nötig ist
Die Verwaltung hat die bisherige Geschäftsordnung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Dabei wurden auch die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW und die neue Gemeindeordnung NRW berücksichtigt. Nach Angaben der Verwaltung ergibt sich daraus erheblicher Änderungsbedarf. Neben redaktionellen Anpassungen gibt es auch inhaltliche Änderungen bei Sitzungen, Wahlen, Ordnungsmaßnahmen, Niederschriften, Datenschutz und digitaler Gremienarbeit.
Die wichtigsten Änderungen
Die neue Geschäftsordnung soll künftig gendergerechte Sprache verwenden. Zudem sollen Regeln für digitale und hybride Sitzungen aufgenommen werden. Solche Sitzungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, wenn der Rat diese feststellt. Außerdem braucht die Gemeinde dafür die passende Technik und ein Sicherheitskonzept.
Beides liegt nach Angaben der Verwaltung derzeit noch nicht vor. Die Regeln sollen trotzdem schon jetzt aufgenommen werden, damit die Gemeinde später handlungsfähig ist.
Einberufung und digitale Unterlagen
Auch die Einberufung von Ratssitzungen wird angepasst. Wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, soll die Einberufung künftig durch die erste Stellvertretung erfolgen. Außerdem soll die elektronische Ladung geregelt werden. Die Unterlagen für Rat und Ausschüsse sollen künftig in der Regel digital über das Ratsinformationssystem bereitgestellt werden.
Mehr Zugang zu nichtöffentlichen Sitzungen
Eine wichtige Änderung betrifft die nichtöffentlichen Sitzungen des Rates. Bisher durften Ausschussmitglieder dort nur zuhören, wenn ihr Aufgabenbereich betroffen war. Diese Einschränkung entfällt. Künftig können grundsätzlich alle Ausschussmitglieder an nichtöffentlichen Ratssitzungen teilnehmen. Das gilt auch für sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen.
Auch in den Ausschüssen ändern sich die Teilnahmeregeln. Künftig können sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörende an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen teilnehmen. Das gilt auch für stellvertretende Ausschussmitglieder, wenn sie als sachkundige
Bürgerinnen oder Bürger bestellt sind. Nicht teilnehmen dürfen sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie beratende Mitglieder, wenn sie dem jeweiligen Ausschuss nicht angehören. Dazu zählen zum Beispiel Mitglieder eines Seniorenbeirats, Kirchenvertretungen oder Schulvertretungen.
Neue Regeln für Fragen, Wahlen und Ordnung
Das Fragerecht der Ratsmitglieder wird überarbeitet und neu strukturiert. Auch bei Wahlen ändern sich die Regeln. Wahlen sollen künftig grundsätzlich offen durchgeführt werden. Eine geheime Wahl gibt es nur, wenn die Gemeindeordnung dies vorgibt oder mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder dies beantragt. Der Einspruch eines einzelnen Ratsmitglieds reicht künftig nicht mehr aus.
Die Regeln zur Ordnung in Sitzungen werden ebenfalls neu gefasst. Grund ist die neue Fassung des § 51 GO NRW. Dort sind Ordnungsmaßnahmen bei Störungen bereits klar geregelt. Die neue Geschäftsordnung übernimmt diese Vorgaben und ergänzt Regeln für Störungen durch Zuhörende.
Protokolle sollen digital unterstützt werden
Auch bei Niederschriften soll die Digitalisierung vorankommen. Die Verwaltung schlägt vor, Tonaufnahmen aus Sitzungen künftig digital in Text umzuwandeln. Dafür sollen Transkriptionssysteme genutzt werden. Aus den Texten könnten Protokollentwürfe entstehen. Nach Angaben der Verwaltung gibt es dafür bereits zertifizierte Anbieter. Solche Systeme seien auch schon in anderen Städten und Gemeinden in NRW im Einsatz.
Datenschutz wird neu geregelt
Neu aufgenommen werden Regeln zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung. Sie orientieren sich an der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Entscheidung im Rat
Der Rat soll nicht nur die neue Geschäftsordnung beschließen. Er soll die Verwaltung auch beauftragen, die Technik für digitale und hybride Sitzungen vorzubereiten. Dazu gehören die technische Ausstattung und ein örtliches Sicherheitskonzept. Der Rat der Gemeinde Schermbeck soll am 21. Mai 2026 entscheiden.























