Putin und das Gas: Müssen wir bald frieren?

Drohen uns wirklich kalte Wohnungen, wenn Russland die Gaslieferungen stoppt? (Symbolfoto)

Der „Notfallplan Gas“ regelt die Versorgung in Deutschland, wenn Putin uns das Gas abdreht. Und der gibt vorsichtig Entwarnung, auch bei einem Lieferstopp aus Russland.

Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind längst schon bei uns angekommen. Neben dem Blick auf die Benzinpreise sorgt vor allem eine mögliche Gasknappheit für Sorge bei den Deutschen. Doch drohen uns wirklich kalte Wohnungen, wenn Russland die Gaslieferungen stoppt?

Kurzfristig keine Alternativen

Klar ist, dass ein solcher Lieferstopp Deutschland empfindlich treffen würde. 40 Prozent unseres Gasbedarfs wird aus Russland gedeckt. Täglich überweisen wir dafür rund 200 Millionen Euro. Und diese 40 Prozent können kurzfristig nicht durch alternative Importe ersetzt werden. Weder aus europäischen Beständen und Produktionen, noch durch Flüssiggaslieferungen, etwa aus den USA.

Schutz durch „Versorgungspflicht“

Was also, wenn Putin uns das Gas abdreht? Dann greift der sogenannte „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“. Der regelt eindeutig, welche Maßnahmen bei Gasknappheit durch Verordnungen der Bundesregierung in Kraft treten. Die gute Nachricht für alle privaten Hauhalte: Sie sind durch die „Versorgungspflicht“ besonders geschützt. Genauso wie die Bereiche Gesundheitsversorgung (also zum Beispiel Krankenhäuser), Sicherheit (etwa Polizei und Feuerwehr), Bildung (Kindergärten, Schulen, etc…) oder auch die öffentliche Verwaltung.

In die leere Gasröhre gucken dafür im Zweifel Wirtschaftsunternehmen. Für sie gilt diese Versorgungspflicht nicht. Soll heißen: Bevor wir frieren, wird die Wirtschaft ihre Produktion drosseln müssen. 

Rationierung erst bei „Notfallstufe“

Diese Kriterien und Maßnahmen werden dann angewandt, wenn der Notfallplan die „Notfallstufe“ ausruft. Dann können Bundesländer und Bundesnetzagentur über die Verteilung der Gasmengen entscheiden, beziehungsweise diese rationieren.