Bei der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg besteht keine akute Gefährdung

Luftaufnahme: Helmut Scheffler

Abgrabungsverfüllung Mühlenberg – Der Kreis Wesel hat nächsten Zwischenbericht veröffentlicht: Weiterhin keine akute Gefährdung

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen.

Gahlen. Zu diesem Thema hat die Kreisverwaltung Wesel nun einen weiteren Zwischenbericht zur laufenden Gefährdungsabschätzung an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) veröffentlicht.

Darin wird betont, dass die bisher vorliegenden Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen weiterhin auf keine akute Gefährdung durch die Verfüllung hinweisen.

Die abschließende Gefährdungsabschätzung soll planmäßig Ende des Jahres 2022 vorliegen. Diese wird Entscheidungsgrundlage über mögliche technische Maßnahmen sein, die z. B. das anfallende Sickerwasser betreffen.

Gahlener Ablagerung der Firma Nottenkämper
Luftbild: Helmut Scheffler

Zum Hintergrund:

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Ergebnisse

Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

In 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Betreiber hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Der Zwischenbericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten wurde zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/c1258314003a4604/files/05_zweiter_halbjahresbericht_mulnv_inkl_zeitplan_2022_02_22.pdf/$file/05_zweiter_halbjahresbericht_mulnv_inkl_zeitplan_2022_02_22.pdf?openelement veröffentlicht.

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