Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nichteinladung

BfB reagiert wegen der Nicht-Einladung zu der Podiumsdiskussion in der Gesamtschule Schermbeck mit einer  Dienstaufsichtsbeschwerde an Landrat Dr. Müller.

Demokratieverständnis „mangelhaft“! sagt die BfB. 
Die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht sich auf die Podiumsdiskussion am Monat in der Gesamtschule Schermbeck (wir berichteten). 

Dazu eingeladen waren die Landtagsabgeordnete der CDU Charlotte Quik, Michael Fastring als Fraktionsvorsitzender der SPD, Fraktionsvorsitzende Ulrike Trick von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Bundestagsabgeordnete Bernd Reuther. Moderiert wurde die Diskussion von Bürgermeister Mike Rexforth.

Wählergemeinschaft außen vor

Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ “ im Rat der Gemeinde Schermbeck, keine Einladung zu der Podiumsdiskussion bekommen habe. „Steht es einem CDU-Bürgermeister sowie einem FDP-Bundestagsabgeordneten, der gleichzeitig stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Stadt Wesel ist, zu, sich über unsere demokratischen Grundrechte nach billigem eigenen Ermessen einfachhinweg zu setzen, und die Fraktion „Bürger für Bürger“ anlässlich einer Podiumsdiskussion in der Aula der Gesamtschule Schermbeck nicht zuberücksichtigen?“, fragt Klaus Roth.

Vorgeschobene Begründung

In einem weiteren Brief an Bernd Reuther beschwert sich Klaus Roth darüber,  dass Reuther in Absprache mit Bürgermeister Mike Rexforth, nur Vertreter von Parteien, die auch im Landtag NRW vertreten sind,  eingeladen wurden.

 Dies sieht die BfB als einen fadenscheinigen Grund an, um die kommunale Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ nicht einzuladen.  „Neben bundespolitischen Aspekten wurden auch kommunale Themenbereiche angeschnitten, deshalb halten wir diese vorgeschobene Begründung, nur Parteien des NRW-Landtages einzuladen, für eine demokratische Geringschätzung des örtlichen und kommunalen Wählerwillens. Mit anderen Worten gesagt, ist eine solche willkürliche Vorauswahl einfach demokratisch unredlich bzw. diskriminierend“.

Die Wählergemeinschaft „Bürgerfür Bürger“ werde, so Roth, diese Missachtung demokratischer Grundrechte zum Anlass nehmen, um sich bei der  Bundestagsverwaltung zu beschweren. Dabei soll geklärt werden, ob ein FDP-Bundestagsabgeordneter und ein CDU-Bürgermeister gemeinsam berechtigt sind, so Klaus Roth, sich über demokratischen Grundrechte nach billigem eigenem Ermessen einfach hinwegzusetzen.