Osterfeuer – Rechtzeitig anmelden und Regeln beachten

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 m) und zu Straßen und Bahnlinien (50 m). Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 m breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte.

Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers ist wesentlicher Bestandteil des Brauchtums, weshalb nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden darf. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und grundsätzlich nicht der preiswerten Müllentsorgung, was deshalb auch strafbar ist. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch Paletten, Schalbretter usw.) Altreifen und ähnliches. Grundsätzlich können zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die Feuerstellen sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, um eventuell darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.

Damit es nicht zu unnötigen Feuerwehreinsätzen kommt, teilen die Ordnungsämter der Kreisleitstelle mit, wo, wann und von wem Osterfeuer gemacht werden. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.

Vorheriger ArtikelLippe bis zum Rand voll
Nächster ArtikelNach vielen Jahren wieder ein LPO-Turnier
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.