Ortsverband CDU Gahlen zum Stand Legehennenstall

Dem Kreis Wesel liegt eine Bauvoranfrage für eine 1800 Quadratmeter große Halle vor

An der Gahlener Bruchstraße soll ein Bio-Legehennenstall mit Freilandhaltung errichtet werden. Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt gegenwärtig dem Bauordnungsamt in Wesel vor. Wann über den Antrag entschieden werde, sei aktuell noch nicht absehbar.

Gahlen, Biolegehennen Luftaufnahme
Östlich (rechts) der „Ollen Schuer“ des Heimatvereins Gahlen an der Bruchstraße (oben links ) möchte ein Bauherr einen Bio-Legehennenstall mit angebundener Freilandhaltung errichten. Luftbild: Helmut Scheffler

Information des Ortsverbandes der CDU Gahlen zum Thema „Legehennenstall“

Mittlerweile steigere sich die Beunruhigung nach einer Berichterstattung im Dorf nach einem Zeitungsbericht, in verschiedenen WhatsApp-Gruppen, in Social-Media-Kanälen, etc. und auch in unserem Ortsverband verständlicher Weise und habe schlagartig zugenommen, teilt der Ortsverband Gahlen mit.

Deshalb gibt dieser nun eine Stellung zum Sachverhalt ab, um im Idealfall die Wogen ein wenig zu glätten, grundlegende Informationen zu liefern und Missverständnissen vorzubeugen.  

Vom Grundsatz muss man zunächst davon ausgehen, dass jeder das Recht hat, Bauvorhaben zu planen und umzusetzen und auch Gewerbebetriebe zu führen. Diese Bauvorhaben sind jedoch in der Regel genehmigungspflichtig und dürfen daher nur mit einer Baugenehmigung umgesetzt werden.

Im Genehmigungsverfahren sind dann auch die Rechte der anderen Betroffene, die durch den Betrieb beeinträchtigt werden könnten, zu berücksichtigen. Zum Legehennenbetrieb sollte man zudem wissen, dass dieser in einem so genannten „Außenbereich“ (salopp: alles, was nicht zum Kerngebiet/Wohnbereich einer Gemeinde gehört) gebaut werden soll.

In diesem Bereich einer Gemeinde dürfen überhaupt nur bestimmte Bauvorhaben unter ganz bestimmten Voraussetzungen realisiert werden. In der Regel sind dies landwirtschaftliche Vorhaben, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde vor langer Zeit bekanntlich beantragt. Die zuständige Behörde für die Prüfung dieses Antrags befindet sich beim Kreis Wesel.

Die Gemeinde Schermbeck oder der Bürgermeister oder gar unser Ortsverband sind bei diesem langjährigen Prozess nur ganz am Rande beteiligt und haben auf die Entscheidung nicht im Geringsten Einfluss.

Das ganze Vorhaben befindet sich immer noch in diesem „Antrags-Status“.

Der Artikel stellt lediglich eine Sachstandsmitteilung dar und beinhaltet insoweit keine wesentlich neuen Informationen. Auch unser angehendes Ratsmitglied Andre Rademacher hat sich mit unserem Bürgermeister Mike Rexforth am gestrigen Freitag beim Kreis Wesel nochmals über den Sachstand informiert, um für unsere Einwohner Infos aus erster Hand zu erhalten. Es kann mitgeteilt werden, dass nichts entschieden ist! Es sollen allerdings mittlerweile alle Unterlagen vorliegen, die für eine Entscheidung erforderlich sind.

Die Behörde beim Kreis Wesel muss nun entscheiden, ob das Vorhaben allen gesetzlichen Vorgaben entspricht und genehmigt werden muss. Wann diese Entscheidung gefällt werde, sei unklar, wie es auch dem Artikel zu entnehmen ist. 

Zusammenfassend sei verkürzt gesagt, dass hier durch die Behörde beim Kreis Wesel die Interessen des Landwirtes in Bezug auf die Durchführung seines Betriebes gegen die Interessen der anderen Betroffen, die ggfls. durch Immissionen o.ä. beeinträchtigt werden könnten, unter Beachtung der Gesetzeslage abgewogen werden. Diese Entscheidung muss zunächst abgewartet werden. 

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