14 500 Biolegehennen bald in Gahlen? Vor vier Jahren begannen die Planungen für ein umstrittenes Projekt Gahlen.
Wann über den Antrag entschieden werde, sei aktuell laut Kreis Wesel noch nicht absehbar.
„Über die Bauvoranfrage wurde bislang nicht entschieden“, teilte der Kreis Wesel jetzt mit auf unsere Anfrage nach dem Stand der Planungen für einen Biolegehennenstall für 14 500 Tiere, der an der Gahlener Bruchstraße errichtet werden soll.
Erstmals wurde über das Projekt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 4. Mai 2016 berichtet. Eine Nachfrage beim Bauordnungsamt des Kreises Wesel ergab damals, dass eine Bauvoranfrage bereits im März 2016 vorgelegt wurde.
Der Bauherr erkundigte sich beim Kreis Wesel, ob eine 1800 Quadratmeter große Halle errichtet werden kann, in der 14 500 Bio-Legehennen gehalten werden sollen.
„Das Verfahren ist noch nicht ganz abgeschlossen“, teilte Anke Löhr als Koordinatorin der Bauaufsicht beim Kreis Wesel im Juni 2017 mit. Es habe keine Bedenken gegeben. Sie gehe davon aus, dass in vier bis sechs Wochen ein positiver Entscheid erteilt werden könne.
Wie der damalige Schermbecker Bauamtsleiter Gerd Abelt in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 12. Juli 2018 mitteilte, hatte der Kreis Wesel als Bauaufsichtsbehörde eine Zwischenmitteilung abgegeben.
Danach liege eine Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) vor. Auf der Basis dieser Bewertung fordere nun der Kreis Wesel den Bauherrn auf, bis zum 31. August 2018 ein Gutachten erstellen zu lassen, das Aussagen zur Bioaerosol-Belastung macht. Bioaerosole sind Partikel in der Luft, die biologischer Herkunft sind (Bakterien, Pilze, Viren).
Inzwischen sind weitere zwei Jahre vergangen. „Sowohl hinsichtlich der Geruchsemissionen als auch der Bio-Aerosole wurden vom Antragsteller ergänzende Fachgutachten gefordert, welche dieser zwischenzeitlich vorgelegt hat“, teilte die Kreisverwaltung jetzt mit. Sämtliche Fachgutachten seien einer gründlichen fachlichen Prüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), durch die Untere Immissionsschutzbehörde und weitere Fachbehörden unterzogen worden. „Die nunmehr vorliegenden Stellungnahmen werden zur Zeit gewürdigt“, heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung.
H.Sch.