Öffentlichkeitsfahndung – sexuellen Missbrauchs

Unbekannte Tatverdächtige: Öffentlichkeitsfahndung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – fahndet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) nach einem unbekannten, zum Tatzeitpunkt circa 35-jährigen Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Herstellung von kinderpornografischen Schriften sowie deren Besitz und Verbreitung verdächtig ist.

Öffentlichkeitsfahnung BKADem BKA liegen Videoaufnahmen und Bilddateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch eines Jungen im Alter von circa 10 Jahren zeigen. Die Missbrauchshandlungen erfolgten u.a. im Schlaf- und im Badezimmer einer Wohnung oder eines Hauses.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter, das Opfer und der Tatort in Deutschland befinden und die Missbrauchshandlungen Anfang des Jahres 2011 erfolgt sind.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Täter das Kind auch heute noch missbraucht.

Nachdem die bisherigen Fahndungsmaßnahmen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA hoffen, mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln sowie möglicherweise fortgesetzte und anhaltende Missbrauchstaten aufklären und beenden zu können.

Beschreibung des Tatverdächtigen zur Tatzeit (vermutlich Anfang 2011):

• ca. 35 Jahre alt

• untersetzt

• dunkelblonde Haare, sog. Bürstenschnitt (Seiten rasiert, längeres Deckhaar)

• dunkelblonder Bart (rund um den Mund), vermutlich Piercing an der rechten Augenbraue

• spricht Deutsch mit auffälligem sächsischen Akzent

Beschreibung des Opfers zur Tatzeit (vermutlich Anfang 2011)

• männlich

• ca. 10 Jahre alt

• schlank, heller Hauttyp

• kurze bis mittellange, dunkelblonde bis braune Haare

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt fragen:

Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.

Hinweise werden in begründeten Fällen vertraulich behandelt.

Bilder des Opfers können Zeugen bei Bedarf vorgelegt werden.

Auslobung:

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.

Hinweise bitte an die sachbearbeitende Dienststelle

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Telefon: +49 (0)611 55-11300

Fax: +49 (0)611 55-12121

E-Mail: [email protected]

oder an alle Landeskriminalämter oder jede andere Polizeidienststelle

 

 

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