Nutzung der Parzellen auf dem Campingplatz Hohes Ufer ist illegal

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist die Nutzung des Campingplatzes illegal

Die Mieter müssen die Nutzung der Parzellen auf dem Campingplatz Overbeck (Hohes Ufer) am Wesel-Datteln-Kanal in Schermbeck einstellen.

Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Beschluss vom gestrigen Tage entschieden. Damit ist der Eilantrag der Mieterin einer Parzelle auf dem Campingplatz abgelehnt. Diese hatte sich – wie mehr als 30 weitere Mieter – gegen die Ordnungsverfügung des Kreises Wesel vom 27. Januar 2022 gewandt, mit der ihr die Einstellung der Nutzung der Parzelle aufgegeben worden war.

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Betrieb muss eingestellt werden

Bereits im Vorfeld hatte das Gericht durch Beschluss vom 3. Februar 2022 den Eilantrag der Betreiberin des Campingplatzes abgelehnt und entschieden, dass sie den Betrieb des Campingplatzes einstellen muss.

Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen jüngst durch Beschluss vom 14. März 2022 zurückgewiesen.

Begründung

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass der Kreis Wesel zu Recht davon ausgehe – wie im Einzelnen der Beschluss vom 2. Februar 2022 aufgezeigt – dass die Nutzung des Campingplatzes illegal sei. Es sei weder von der Antragstellerin glaubhaft gemacht noch sonst ersichtlich, dass die Brandschutzmängel zwischenzeitlich behoben worden seien.

Auch habe sich der Wesel nicht auf die Inanspruchnahme der Betreiberin des Campingplatzes beschränken müssen. Darüber hinaus könne der Kreis auch gegen die Nutzer der Aufstellplätze als Inhaber der baurechtlich illegal errichteten und genutzten Baulichkeiten vorgehen dürfen.

Effektive Gefahrenabwehr

Ein solches „zweigleisiges“ Einschreiten erscheine mit Blick auf eine effektive Gefahrenabwehr erforderlich, weil nur dem Kreis ein angesichts der Verstöße gegen den Brandschutz gebotenes sofortiges Einschreiten gegenüber den Nutzern des Campingplatzes möglich sei, während die Betreiberin des Platzes darauf beschränkt sei, die jeweiligen Miet- oder Pachtverträge einzeln zu kündigen oder nicht zu verlängern und erforderlich werdende Räumungstitel zu erwirken.

Nur durch eine Inanspruchnahme der Betreiberin des Campingplatzes und auch der Nutzer könnten schnellstmöglich den Anforderungen der Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CW VO) genügende Zustände geschaffen werden. Über die weiteren Eilanträge von Mietern des Campingplatzes will die Kammer kurzfristig entscheiden. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.