Energiepreise – So sollen Bürger jetzt entlastet werden 

Von Energiegeld bis Tankzuschuss – Diese Maßnahmen sollen die Bürger entlasten

Erhöhung von Pendler- und Werbekostenpauschalen sowie des Grundfreibetrags; Heizkostenzuschuss für einkommensschwächere Haushalte – Die Koalition bringt Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise auf den Weg.

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ihren Entwurf zum „Steuerentlastungsgesetz 2022“ beschlossen. Die Maßnahmen sollen dem rasanten Anstieg der Energie als Folge des Ukraine-Krieges entgegenwirken. Für Bund, Länder und Kommunen werden dadurch in 2022 Steuereinbußen von rund 4,5 Milliarden Euro erwartet.

Die Entlastungen im Einzelnen:

Pendlerpauschale

Pendlerpauschaule steigt auf 38 Cent Die stark gestiegenen Spritpreise betreffen vor allem Berufspendler. Die sollen jetzt durch eine Anhebung der sogenannten Kilometerpauschale auf 38 Cent, rückwirkend zum 1. Januar 2022, entlastet werden. Bei der nächsten Steuererklärung können die aber nur Pendler und Pendlerinnen geltend machen, deren Arbeitsplatz weiter als 21 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, geht leer aus.

Alle, die Arbeitslosengeld oder Grundsicherung als Ausgleich beziehen, sollen eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Wann, ist noch nicht klar.

Einmaliger Heizkostenzuschuss

Für Wohngeldempfänger sowie Studierende und Auszubildende, die finanzielle Hilfen vom Staat erhalten, gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Das sind in Deutschland über zwei Millionen Menschen. Die Auszahlungen sollen spätestens Ende 2022 erfolgen.

Die konkreten Zuschüsse:

  • Ein-Personen-Haushalt: 270 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: 350 Euro
  • jedes weitere Familienmitglied: 70 Euro- Studierende und Auszubildende mit staatlichen Hilfen: 230 Euro
  • Höhere Freibeträge bei der Steuer

Arbeitnehmerpauschbetrag

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigen auch der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbekostenpauschale) und der Grundfreibetrag. Dadurch könnten Steuerrückzahlungen höher ausfallen.

Die konkreten Erhöhungen:- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1200 Euro (plus 200 Euro)- Grundfreibetrag: 10.347 Euro (plus 363 Euro)

Sofortzuschlag für Kinder

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass es ab Juli 2022 einen Sofortzuschlag für Kinder geben soll, die „besondere Unterstützung“ benötigen. Demnach erhalten dann Kinder aus Familien, die sich in der Grundsicherung befinden oder von Armut betroffen sind, pro Monat 20 Euro mehr