Nicht in jedem Güllefass steckte Gülle

Schermbecker Landwirte erläutern Sonderfälle während der Sperrfristen

Schermbeck. Seit dem 1. Februar dürfen Landwirte wieder Gülle auf ihren Äckern und Grünflächen ausbringen.

Damit endet zugleich die dreimonatige Sperrfrist, während der mindestens ein Landwirt mit dem Ausbringen von Gülle drei Bürger veranlasste, sich in unserer Redaktion über diesen Verstoß gegen die Gülleverordnung zu beschweren.

Schermbecker Landwirte erläutern Sonderfälle während der Sperrfristen
Mitglieder der Schermbecker Ortsbauernschaften, ein Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland und ein Mitarbeiter der RWW beteiligten sich auf dem Hof Keller in Rüste an einem Gespräch über die Einhaltung der Düngeverordnung. Foto: Helmut Scheffler

Den Landwirten hat der Weg der Bürger über die Presse nicht gefallen. „Ansprechpartner bei Verdacht auf Verstöße der Düngeverordnung sind die zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW“, teilte Wolfgang Neuenhaus als Gewässerschutzberater der Landwirtschaftskammer mit und verwies auf die Kreisstelle Borken (Tel. 02861/92270), auf die Kreisstelle Kleve-Wesel im Klever Haus Riswick (Tel. 02821/996-0) und die Kreisstelle Coesfeld-Recklinghausen in Coesfeld (Tel. 02541/9100).

Thema Gülle

Wer den Namen eines gegen die Gülleverordnung verstoßenden Landwirts nicht kennt, wird gebeten, das Flurstück zu benennen, auf dem unerlaubter Weise Gülle ausgetragen wurde. „Wir Landwirte wollen nicht, dass unser Berufsstand wegen eines Außenseiters in Verruf gebracht wird“, stellte Rainer Kremer als Vorsitzender der Interessengemeinschaft Schermbecker Landwirte während eines Gespräches zum Thema Gülle mit, an dem auch weitere Ortsbauernvorsitzende der Gemeinde Schermbeck auf dem Hof der Familie Keller in Rüste teilnahmen. Am Gespräch beteiligte sich auch Thomas Dietz, ein Hydrogeologe der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW).

Nicht jedes Güllefass, das seit Beginn der Sperrfrist am 1. November unterwegs war, transportierte Gülle. Es gibt mehrere Gründe, die dazu führen können, dass man während der Sperrfrist auf den Straßen einem Gülletransportfahrzeug begegnen kann. Das kann dabei mit unterschiedlichen Flüssigkeiten gefüllt sein.

Schermbeck, Gülle

Transport von A nach B

Wenn ein Landwirt ein externes Güllelager angemietet hat, dann darf er auch während der Sperrfrist die Gülle von seinem Hof zu diesem angemieteten Lager transportieren.

Zahlreiche Landwirte nutzen nicht mehr benötigte Güllelagermöglichkeiten anderer Landwirte, zumal die Mietgebühren in der Regel deutlich wirtschaftlicher sind als die Kosten eines zusätzlichen eigenen Behälters, für den manchmal auch der Platz fehlt.

So kann der Landwirt in den Monaten mit einer Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle berechtigterweise auf den Straßen unterwegs sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob er für diesen Transport einen Pumptankwagen mit Schleppschläuchen oder ein Pumpfass alter Art benutzt.

Erlaubte Transporte von Gülle stehen auch an, wenn – auch während der winterlichen Sperrfrist – Gülle zu einer Biogasanlage transportiert wird. Gülle und Mist werden in den allermeisten Biogasanlagen ebenso zur Verstromung eingesetzt wie Futterreste. Wegen der seit 2011 in Betrieb befindlichen Rüster Biogasanlage sieht man wöchentlich Landwirte mit ihren Güllefässern dorthin fahren.

Silo-Mischwasser wird ganzjährig ausgebracht

Ein Güllefahrzeug kann auch aus anderen Gründen während der Sperrfrist unterwegs sein. Das auf den Höfen anfallende unbelastete Oberflächenwasser und jenes Wasser, das mit Silo-Sickerwasser belastet ist, darf ganzjährig ausgebracht werden. Das aufgefangene Regenwasser darf oberflächlich in der belebten Bodenzone verrieselt werden. Das Silo-Mischwasser wird in einen speziellen Keller geleitet. Auch dieses Mischwasser darf ganzjährig ausgebracht werden, allerdings nicht punktuell, sondern breitflächig mit Hilfe von Güllefässern.

Dass die Landwirte sorgsam und sparsam mit der Gülle umgehen, machte der Altschermbecker Ortsbauernvorsitzende Rainer Haddick deutlich. Von jedem Feld und jeder Wiese werde der Düngebedarf ermittelt. Da auch von der Gülle Proben gezogen würden, könne man genau ermitteln, wie viel Dünger pro Hektar ausgebracht werden könnten.

Dass gerade in Rüste ein besonderer Wert auf die strenge Einhaltung der Düngeverordnung Wert gelegt wird, führen die Landwirte auf die seit 1998 bestehende freiwillige Wasserkooperation mit der RWW zurück. „Ziel der Kooperation ist die Gewässerreinhalttung über das geltende Ordnungsrecht hinaus“, stellt Wolfgang Neuenhaus fest und berichtet von einer hohen Akzeptanz. Die Beteiligung der landwirtschaftlichen Kooperationsbetriebe liege bei zirka 90 Prozent.

Sorgsamer Umgang mit Gülle

Zum sorgsamen Umgang mit der Gülle werden die Landwirte auch durch die Teilnahme am Gewässerschutzkonzept 2020 angehalten. Es verpflichte die Umsetzung verbindlicher Regeln über das geltende Ordnungsrecht hinaus zu regelmäßígen Bodenuntersuchungen auf Reststickstoffgehalte.

Wirtschaftsdünger oder Feind des Grundwassers

Das Konzept strebt eine Reduzierung der Nährstoffausträge auf verschiedenen Wegen an. Dazu gehören ein Wirtschaftsdüngermanagement und Düngebedarfsermittlung ebenso wie eine Fruchtfolgeplanung, die Anlage von Feldversuchen, ein Zwischenfruchtanbau, Extensivierungsmaßnahmen und eine Optimierung von Ausbringetechniken.

„Der größte Teil der Gülle wird vom 1. Februar bis Ende Mai ausgebracht, um den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken“, berichtet Rainer Kremer. Da das Zeitfenster kurz sei, müssten die täglichen Fahrzeiten entsprechend ausgedehnt werden. „Wir bitten unser Mitbürger um Verständnis“, bittet Kremer vorab. H.Scheffler



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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.