Nachbarschaftsberatung soll wieder nach Schermbeck kommen

Die Nachbarschaftsberatung Schermbeck wird Thema in der kommenden Haupt- und Finanzausschusssitzung am 4. Dezember sein.

Schermbeck. Das LEADER Projekt „Weiterentwicklung der Nachbarschaftsberatung“ könnte, wenn es einen einstimmigen Beschluss gibt wieder der Gemeinde angeboten werden.

Allerdings unter unter neuer Trägerschaft des Diakonischen Werkes, evangelische Stiftung Lühlerheim und evangelische Kirchengemeinde Schermbeck. Auch würde sich der bereits bewilligte Zeitraum der Bezirksregierung von 2016 bis März 2021 um die Zeit verlängern, wo die Maßnahme in Schermbeck nicht Anspruch genommen wurde.

Eine Anschubfinanzierung für die Nachbarschaftsberatung gab es seinerzeit im Januar 2017 von der Stiftung Nottenkämper. Seit dem 1. Juli 2018 sei die Koordinierungsstelle laut Verwaltung allerdings nicht mehr besetzt.

Das könnte sich jetzt ändern. Für das Projekt sind zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 378.769, 45 Euro vorgesehen, von den die LEADER-Zuwendung 246,200 Euro und die öffentliche Förderung durch die Kommunen 132,569 Euro beträgt.

Bedürfnisse nach Autonomie im Alter stärken

Die Nachbarschaftsberatung verfolgt das Ziel, älteren Menschen ein langes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Angebote greifen vor allem die Bedürfnisse nach größtmöglicher Autonomie sowie Erhaltung der Bewegungsfreiheit und damit Teilhabe an der Gesellschaft auf.

Die Helfer stellen Kontakte zu Ämtern und Behörden her und versuchen, für die Betroffenen ein Netzwerk zu knüpfen. Das Projekt soll somit die Daseinsversorung in den ländlich geprägten Kommunen sichern. Geleitet, eingesetzt und begleitet werden sollen die Nachbarschaftsberater durch eine Koordinierungsstelle in den jeweiligen Kommunen, nach entsprechender Schulung. Der Aufgabenbereich mit Fachkräften aus den Bereichen Sozialpädagogik und Pädagogik soll vorrangig darin bestehen, dass sie eine allgemeine soziale Lebenshilfe anbieten.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Oktober 2019 sei das Verfahren zur Neubesetzung wieder ein Thema gewesen. Der zwischenzeitliche nicht besetzte Zeitraum der Förderung könne laut Prüfung der LAG an den Bewilligungszeitraum angehängt werden.

Die Verwaltung spricht sich für die Besetzung der Koordinierungsstelle und den Aufbau entsprechender Strukturen durch den neuen Träger in Schermbeck aus. Darüber hinaus sieht die Verwaltung hier einen dringenden Handlungsbedarf.

Guter Lösungsansatz

In der Begründung heißt es, dass immer häufiger festzustellen sei, dass insbesondere alleinstehende Personen, sei es dadurch, dass keine Angehörigen mehr vorhanden oder Angehörige nicht im nahen Umfeld präsent seien, Hilfestellungen benötigen. Hier sei das Angebot, das genutzt werden könne, aber nicht muss, ein guter Lösungsansatz. Ein vergleichbares Hilfsangebot sei derzeit nicht gegeben.

Es soll nun eine öffentliche Stellenausschreibung durch die Geschäftsstelle der lokalen Arbeitsgruppe Niederrhein e. v. (LAG Lippe-Issel-Niederrhein) folgen.

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