Die Mittelstraße in Schermbeck wird künftig zur Einbahnstraße. Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss stimmte einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Die FRAKTION zu. Ein Vorschlag der Grünen für eine Fahrradstraße wurde abgelehnt. Auch Kosten und Einsparpotenziale spielten eine wichtige Rolle.
Die Entscheidung fiel in der Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026. Das Thema beschäftigt Politik und Verwaltung seit 2020. Nun ist eine zentrale Weichenstellung erfolgt.
Einbahnstraße auf der Mittelstraße beschlossen
Die Mittelstraße wird nach Abschluss der Baumaßnahmen als Einbahnstraße eingerichtet. Die Fahrtrichtung soll von der katholischen Kirche in Richtung Rathaus verlaufen. Seitenstraßen werden entsprechend angepasst und beschildert.
Der Ausschuss folgte damit dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die FRAKTION“ vom 8. März 2026.
Das sieht der Antrag für die Mittelstraße vor
Im Antrag wird festgelegt, dass die Mittelstraße nach der Umgestaltung als Einbahnstraße geführt wird. Die Fahrtrichtung verläuft von der Erler Straße in Richtung Schienbergstege. Der Abschnitt zwischen Apothekerstege und Burgstraße soll für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt werden, ausgenommen sind Anlieger, Lieferverkehr, öffentlicher Nahverkehr sowie Rettungsdienste und Polizei. Zudem wird auf ein Fontänenfeld verzichtet, stattdessen ist eine marktgängige Beleuchtung vorgesehen.
Teilbereich für Durchgangsverkehr gesperrt
Ein zentraler Punkt betrifft den Abschnitt zwischen Apothekerstege und Burgstraße. Dieser Bereich bleibt für den Radverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, Anlieger sowie Lieferverkehr geöffnet.
Für den motorisierten Durchgangsverkehr wird dieser Teil gesperrt. Rettungsfahrzeuge und Polizei sind weiterhin zugelassen.

Poller für mehr Sicherheit bei Veranstaltungen
An mehreren Einmündungen sollen versenkbare Poller installiert werden. Vorgesehen sind Standorte an der Erler Straße, hinter der Apothekerstege beziehungsweise Steintorstraße, hinter der Burgstraße sowie an der Schienbergstege. Diese sollen bei Veranstaltungen für zusätzliche Sicherheit sorgen.
Kosten: Große Spannbreite bei Pollern
Die Kosten für die geplanten Maßnahmen lassen sich derzeit nur teilweise beziffern. Besonders bei den versenkbaren Pollern gibt es eine große Bandbreite. Nach einer Markterkundung aus Februar 2025 liegen die reinen Materialkosten für vier Standorte, jeweils mit einem automatisch versenkbaren Poller, zwischen etwa 130.000 Euro und 275.000 Euro brutto. Eine genaue Berechnung sei erst nach detaillierter Planung möglich.

Einsparungen durch Verzicht auf Fontänenfeld
Der Verzicht auf das geplante Fontänenfeld würde laut Verwaltung rund 145.000 Euro einsparen. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten von etwa 12.000 bis 15.000 Euro, die ebenfalls entfallen würden.
Weitere Einsparungen bei der Beleuchtung
Auch bei der Beleuchtung sieht die Verwaltung erhebliches Einsparpotenzial. Durch den Wechsel von Pendelleuchten zu sogenannten marktgängigen Mastleuchten könnten rund 372.000 Euro eingespart werden. Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf Vergleichsprojekte. Bei einer ähnlichen Beleuchtungsanlage lagen die Gesamtkosten vor rund zehn Jahren bei etwa 2 Millionen Euro.
Verwaltung sieht Vorteile für Verkehr und Aufenthaltsqualität
Die Verwaltung bewertet die Einbahnstraßenregelung positiv. Konfliktsituationen im Verkehr würden reduziert, der Verkehrsfluss gleichmäßiger. Zudem könne die Aufenthaltsqualität steigen. Gastronomie, Einzelhandel und öffentliche Räume könnten profitieren. Auch der Radverkehr werde gestärkt, da die Mittelstraße gezielt freigegeben bleibt.
Nachteile und offene Fragen
Gleichzeitig weist die Verwaltung auf mögliche Nachteile hin. Autofahrende müssten mit Umwegen und längeren Fahrzeiten rechnen. Zudem sei mit mehr Verkehr in umliegenden Straßen zu rechnen. Bereits frühere Verkehrsversuche hätten gezeigt, dass der Umstieg auf das Fahrrad nur begrenzt erfolgt sei.
Auch die geplante Beschilderung sei problematisch. Die erforderliche Kombination mehrerer Verkehrszeichen sei laut Verwaltungsvorschrift nicht zulässig und müsse abgestimmt werden. Zudem könne ein Durchfahrtsverbot teilweise missachtet werden. Kontrollen seien nur eingeschränkt möglich.
Antrag zur Fahrradstraße abgelehnt
Ein Antrag der Grünen, die Mittelstraße als Fahrradstraße auszuweisen, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Damit bleibt es bei der Einbahnstraßenlösung.
Fazit: Entscheidung mit Folgen für den Ortskern
Mit der Zustimmung im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Ziel ist eine höhere Verkehrssicherheit und mehr Aufenthaltsqualität im Ortskern. Die konkreten Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz und die endgültigen Kosten werden sich im weiteren Planungsverlauf zeigen.























