Die Mitgliederversammlung im Januar 2012 gab dem damaligen Vorstand den Auftrag den Verein ins Deutsche Vereinsregister eintragen zu lassen. Stärkere Identifikation der Mitglieder, gehobenes Image in der Öffentlichkeit, aber vor allem Haftungsfragen waren der Grund für diesen Schritt. So machten sich der damalige erste Vorsitzende Heinz-Ulrich Becker, sein heutiger Nachfolger Michael Goebel und der 1. Schriftführer Dr. Wolfgang Kimpenhaus auf den Weg durch die Instanzen.
Vor allem galt es, die Satzung aus den 50er Nachkriegsjahren an die zeitgemäßen Formen des Registergerichts in Duisburg anzupassen. Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands, die Kommunikationswege zwischen aktiven und passiven Mitgliedern und Vorstand und Formulierungen, die eine Abschätzung von normalen und außerordentlichen Beiträgen erlauben, waren Themen zweier außerordentlicher Mitgliedsversammlungen im Herbst 2012 und März 2013. In beiden Fällen wurden Satzungsanpassungen besprochen und vollzogen.
Jetzt ist es geschafft. Anfang April kam die ersehnte Nachricht vom Duisburger Amtsgericht, dass der MGV Eintracht Schermbeck 1865 mit Sitz in Schermbeck mit Wirkung vom 4. April 2013 auf dem Registerblatt 5154 des Vereinsregisters eingetragen ist und den Zusatz e. V. im Namen tragen darf. Nun sind wir nicht nur eine enthusiastische Gruppe von Sängern sondern eine juristische Person, ein eingetragener Verein eben.
Für alle Interessenten liegen Kopien der jetzt gültigen Satzung in Kürze im Vereinsheim während der Chorproben, Donnerstags ab 20:00 Uhr, zum Abholen bereit.