Löschwasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe

Die Fraktion Die Grünen Schermbeck beantragen eine neue Prioritätenliste zur Löschwasserversorgung.

Ihren Antrag legten sie dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vor. Der Ansatz von 100.000 € wird fortgeschrieben bis die Liste vollständig abgearbeitet ist.

Die Begründung: Am 1.12.2010 habe der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde Schermbeck das Planungsbüro Osterhammel mit der Erstellung eines Konzeptes er zur Sicherstellung der gesetzlichen Löschwasserversorgung in der Gemeinde Schermbeck beauftragt. Das Ergebnis wurde in der Ratssitzung am 4.7.2012 vorgestellt.

Am 9.09.2013 wurde ein zweiter Auftrag zur Erarbeitung von Lösungsansätzen und Erstellung einer Maßnahmenliste erteilt. Diese wurden in der Sitzung des Planungs-und Umweltausschusses am 18.11.2015 vorgestellt und beraten. Entsprechend der Ausschussempfehlung verabschiedete der Rat am 1.12.2015 folgenden Beschluss:

„Der Rat der Gemeinde Schermbeck nimmt den zweiten Teil des Löschwasserkonzeptes (Stufe2:Lösungsansätze/Maßnahmenliste) zur Kenntnis und beschließt den Ausbau der Löschwasserversorgung im Sinne von Anlage 2 (Prioritätenliste). Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen erörtert und bereitgestellt.“

Prioritätenliste für die nächsten fünf Jahre

In Absprache mit der Gemeinde erstellte das Büro Osterhammel eine Prioritätenliste für die nächsten 5 Jahre. Dieser Zeitraum endete 2020. Eine neue Prioritätenliste wurde nicht zur Beratung vorgelegt. Somit sind zahlreiche Bereiche weiterhin unterversorgt.

Gleichzeitig weist der Haushaltsentwurf 2021 eine Verringerung des Ansatzes für diese Aufgabe von 100.000 € auf 50.000 € und für die Folgejahre noch darunter auf.

„Bei der Löschwasserversorgung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, der sich die Gemeinde nicht entziehen kann. Die Haushaltssicherung greift hier nicht“, so Fraktionssprecherin Ulrike Trick.